Bearbeitet Angabe des Fernuni Hagen-Semesters bei Immatrikulation
Hallo,
ich war im letzten Semester als Teilzeitstudentin bei der Fernuni Hagen eingeschrieben. Im Formular meines Zulassungsbescheids soll ich nun alle bisherigen Semester angeben. Ist es notwendig, auch dieses Semester anzugeben und folglich eine Exmatrikulationsbescheinigung einzureichen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Re: Angabe des Fernuni Hagen-Semesters bei Immatrikulation
Liebe/r JenLuc,

Ein Teilzeitstudium an der Fernuni Hagen muss nicht angegeben werden. Für diesen Fall benötigen Sie auch keine Exmatrikulationsbescheinigung.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Angabe des Fernuni Hagen-Semesters bei Immatrikulation
Ist das für das aktuelle Semester immer noch so oder hat sich die Uni Ordnung verändert?

Mit freundlichen Grüßen
Re: Angabe des Fernuni Hagen-Semesters bei Immatrikulation
Hallo GastStudi123,

hier hat sich in der Tat etwas verändert. Ein Teilzeitstudium an der Fernuni Hagen muss jetzt angegeben werden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Angabe des Fernuni Hagen-Semesters bei Immatrikulation
Dankeschön für die Antwort!

Welche Konsequenzen ergeben sich hierbei für die Bewerbung an der Uni Hamburg? Werden Semester als Teilzeit Student (50%) bei der Bewerbung voll angerechnet? Ich habe die Info von der FernUni Hagen, dass dies jede Uni unterschiedliche handhabt.
Re: Angabe des Fernuni Hagen-Semesters bei Immatrikulation
Hallo GastStudi123,

ich gehe davon aus, dass sich Ihre Frage auf die Anrechnung der dort studierten Semester als Wartezeit bezieht. Sollte ich damit falsch liegen, melden Sie sich bitte noch einmal und erläutern Sie, auf welche Art von Anrechnung Sie sich beziehen.

Semester, die Sie in Teilzeit an der Fernuni Hagen studiert haben, werden bei der Bewerbung an der Uni Hamburg nicht als Wartezeit gezählt, da es für die Wartezeit nur erheblich ist, ob Sie immatrikuliert waren und nicht, ob Sie den Status eines Voll- oder Teilzeitstudierenden hatten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Angabe des Fernuni Hagen-Semesters bei Immatrikulation
Danke für Ihre Antwort, genau es ging um die als Anrechnung von Wartezeiten.

Als Teilzeit Student an der FernUni Hagen bin trotzdem immatrikuliert.
Zur Zeit mache ich auch noch eine Weiterbildung für mein Spanisch Kenntnisse an der Uni Leipzig (20h/ Workflow pro Woche) und bin auch dort "immatrikuliert".

Ich beiden Fällen bin ich aber kein "normaler" Student an einer Präsenz Uni, z.B. mit Anspruch auf BAföG oder einem Semesterticket.

Es ist anscheinend nicht ganz einfach, was der Gesetzgeber unter der Immatrikulation versteht und wird von Unis unterschiedlich bewertet. Bildung ist nunmal Landes- bzw. Kommunalrecht.

Wenn Sie mir hier nähere Infos geben könnten, wäre ich sehr dankbar, z.B. Auszüge oder Kommentare der Uni Hamburg.
Re: Angabe des Fernuni Hagen-Semesters bei Immatrikulation
Hallo GastStudi123,

Die Wartezeitregelung nach Hamburger Landesrecht finden Sie im Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hamburg (Hochschulzulassungsgesetz - HZG) §4 und (für Ihre Frage einschlägiger) in der Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum Studium (Universitäts-Zulassungssatzung - UniZS) §10. "Immatrikulation an einer deutschen Hochschule" ist hier nicht auf bestimmte Studienformen (Vollzeit etc.) eingeschränkt. Wenn Sie an Ihren beiden Hochschulen also als immatrikuliert gelten, zählen die Studienzeiten nicht als Wartezeit. Dies ist unabhängig davon, ob Ihnen dabei bestimmte studentische Vorteile zuerkannt werden oder nicht.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Angabe des Fernuni Hagen-Semesters bei Immatrikulation
Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort!
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