Hallo,
ich möchte für das Wintersemester ein Urlaubssemester beantragen, weil ich im August Mutter geworden bin. Da ich bisher noch nicht meinen Semesterbeitrag überwiesen habe, gelte ich zur Zeit als Exmatrikuliert.
Muss ich erst den Betrag einzahlen und dann ein Urlaubssemester beantragen oder wie ist der genaue Ablauf?
Besten Dank vorab.
Hallo evin,
Die Reihenfolge ist egal. Wichtig ist die Zahlung der Verspätergebühr hier im Service für Studierende bis zum 31.10.15 in Höhe von 30,- €. Ab 01.11. beträgt die Gebühr 50,- € und ab 01.12. 100,- €. Mit Vorlage der Gebührenquittung stellen Sie bitte den Antrag auf ein Urlaubssemester.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Studierendenangelegenheiten
Die Reihenfolge ist egal. Wichtig ist die Zahlung der Verspätergebühr hier im Service für Studierende bis zum 31.10.15 in Höhe von 30,- €. Ab 01.11. beträgt die Gebühr 50,- € und ab 01.12. 100,- €. Mit Vorlage der Gebührenquittung stellen Sie bitte den Antrag auf ein Urlaubssemester.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Studierendenangelegenheiten
Beantwortet vom Team Studierendenangelegenheiten
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