Lieber NeuStudi,
Ja, das ist korrekt. Wenn es solche Überschneidungen im Curriculum zwischen den beiden genannten Studiengängen gibt, können Sie Module und Veranstaltungen im Rahmen des Studiums der Evangelischen Theologie belegen, die Sie sich nach einem Fachwechsel zu Gräzistik anerkennen lassen können.
Darüber hinaus gilt auch der § 50 HmbHG (
http://www.landesrecht-hamburg.de/jport ... 50&st=null). Danach haben Sie als Studierende*r der Universität Hamburg das Recht, Lehrveranstaltungen der Universität Hamburg zu besuchen, die nicht zu dem Studiengang gehören, für den Sie eingeschrieben sind, sofern die Lehrveranstaltung nicht teilnehmerbeschränkt ist und Sie die Zugangsvoraussetzungen des Studiengangs, zu dem die Lehrveranstaltung gehört, erfüllen. Ob Sie auch Leistungsnachweise erbringen dürfen, was wahrscheinlich der für Sie relevante Punkt ist, hängt allerdings von der Prüfungsordnung des Studiengangs ab, zu dem die Lehrveranstaltung gehört. Es ist hier immer eine individuelle Klärung mit dem die Lehrveranstaltung anbietenden Fachbereich erforderlich. Ich würde Ihnen empfehlen, diesbezüglich das jeweils zuständige Studienbüro zu kontaktieren:
https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/ ... buero.html. Mit der Zustimmung des Fachbereiches könnten Sie also auch Lehrveranstaltungen besuchen und gegebenenfalls Studien- und Prüfungsleistungen erbringen, die nicht Teil des Curriculums der Evangelischen Theologie sind.
Liebe Grüße
Thomas Walter