Bearbeitet FSJ
Hallo,
ich werde nach meinem Abitur für ein Jahr ein FSJ in Südamerika antreten. Nach diesem FSJ interessiere ich mich für ein Studium der Medizin oder für ein Studium der Rechtswissenschaft. Im Falle eines Medizinstudiums würde ich jedoch eine Ausbildung im medizinischen Bereich vorschieben, um trotz eines nicht perfekten Abiturs aufgenommen zu werden. Ist dieser Weg realistisch und kann ich mein FSJ sowohl für Medizin, als auch für Jura als Wartesemester anrechnen lassen? Wenn ja, müsste ich mich jetzt schon bewerben bzw. einschreiben lassen oder kann man die Wartesemester auch nachträglich anrechnen lassen?

Mit freundlichen Grüßen
Tom
Re: FSJ
Lieber Tom,

Das FSJ gilt in jedem Fall als Wartezeit. Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Studienzeiten an einer privaten deutschen Hochschule müssen nicht als Studienzeit angegeben werden. (siehe Hinweis unten) Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Uni Hamburg 10 Semester.

Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Durchschnittsnote und nach Wartezeit finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html

Ausbildungen im medizinischen Bereich werden von der Uni Hamburg im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt - an anderen Unis ist das aber teilweise anders. Informationen dazu finden Sie im Bewerbungsmagazin von hochschulstart.de: https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=60

In Bezug auf die Rolle, die die Wartezeit bei der Bewerbung für Medizin künftig spielen wird, sollten Sie sich auf jeden Fall auch diese Webseite durchlesen, da das Auswahlverfahren für diesen Studiengang verändert werden wird.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: FSJ
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung

Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
  • einer deutschen staatlichen Hochschule,
  • einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule
eingeschrieben sein. Diese Semester werden nicht als Wartesemester gewertet.
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