Bearbeitet FSJ und Wartezeit
Guten Tag,

während meiner Bewerbung an der Uni Hamburg ist bei mir eine Frage aufgekommen. Ich habe bis Februar 2018 ein FSJ gemacht, mich jedoch nicht vorher/während des Dienstes für einen Studiengang an der Uni beworben, was, wie ich gelesen habe, die Voraussetzung ist, um einen Sonderantrag für eine bevorzugte Zulassung stellen zu können.
Meine Frage: Ist es in meinem Fall also tatsächlich "unnötig" anzugeben, dass ich während der Zeit nach dem Abitur ein FSJ abgeleistet habe? Oder kann ich es doch irgendwie in die Bewerbung mit einbringen und es verschafft mir hinsichtlich der Wartezeit einen Vorteil?


Im Voraus vielen lieben Dank für eure Antwort :)
Re: FSJ und Wartezeit
Hallo ResiK,

Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein (siehe Hinweis unten), da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Ihr FSJ zählt also in jedem Fall als Wartezeit, Sie müssen es aber nicht gesondert angeben oder nachweisen. Grund dafür ist, dass jegliche Zeit, in der Sie nicht an einer deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben waren als Wartezeit gezählt wird und es daher unerheblich ist, was Sie während dieser Zeit getan haben.

Den Antrag auf bevorzugte Zulassung aufgrund eines Dienstes erfolgreich zu stellen, ist ausschließlich für Personen möglich, die unmittelbar vor oder während eines Dienstes bzw. der Betreuung/Pflege eines Kindes oder sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen unter 18 Jahren bereits einen Studienplatz an der Uni Hamburg erhalten haben und den Studienplatz aufgrund der Dienstverpflichtung bzw. der Betreuung nicht annehmen konnten. Daraus, einen Dienst absolviert zu haben, ergeben sich daher bei einer Bewerbung an der Uni Hamburg keine Vorteile, sofern nicht in einem vorhergehenden Verfahren bereits eine Zulassung für den gewünschten Studiengang erteilt wurde. Angaben zu Diensten sind daher im Rahmen der Online-Bewerbung nur für den Sonderantrag auf bevorzugte Zulassung und nicht generell erforderlich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: FSJ und Wartezeit
Hallo Frau Schelling,

Dann muss ich mir darum ja keine Gedanken mehr machen, vielen dank für die schnelle Antwort :)
Re: FSJ und Wartezeit
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung

Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
  • einer deutschen staatlichen Hochschule,
  • einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule
eingeschrieben sein. Diese Semester werden nicht als Wartesemester gewertet.
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