Hallo,
wenn ich mich auf ein zulassungsbeschränktes Hauptfach bewerbe, kann ich mich dann auch noch auf ein zulassungsbeschränktes Nebenfach bewerben?
Und ich mache derzeit ein FSJ, wie sorge ich dafür, dass es mir als Wartesemester anerkannt wird? Reicht es, einfach die Bescheinigung mit anzuhängen oder muss ich irgendeine Form von Antrag dafür stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Johanna Stein
Liebe Frau Stein,
prüfen Sie bitte zunächst, ob für den Studiengang ein Nebenfach vorgesehen ist. Eine Übersicht der von der Uni Hamburg angebotenen Studiengänge finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... gebot.html. Auf der Seite des jeweiligen Studiengangs finden Sie dann die Information, ob die „Wahl eines Nebenfaches nötig“ oder „die Wahl eines Nebenfachs nicht möglich“ ist.
Wenn die Wahl eines Nebenfaches nötig ist, können Sie bei der Online-Bewerbung bis zu drei Nebenfächer angeben. Das können auch zulassungsbeschränkte Nebenfächer sein. Wenn Sie unsicher sein sollten, ob Sie das zulassungsbeschränkte Nebenfach erhalten, können Sie zum Beispiel als 1. Nebenfach das gewünschte zulassungsbeschränkte Nebenfach angeben und als 2. Nebenfach dann ein alternatives Nebenfach, falls es mit dem ersten gewünschten Nebenfach nicht klappen sollte.
Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sein. Das Studium an einer privaten deutschen oder (siehe Hinweis unten) einer ausländischen Hochschule wird als Wartezeit gewertet. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Universität Hamburg 10 Semester. Das bedeutet, dass Ihr FSJ automatisch als Wartezeit gewertet wird.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
prüfen Sie bitte zunächst, ob für den Studiengang ein Nebenfach vorgesehen ist. Eine Übersicht der von der Uni Hamburg angebotenen Studiengänge finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... gebot.html. Auf der Seite des jeweiligen Studiengangs finden Sie dann die Information, ob die „Wahl eines Nebenfaches nötig“ oder „die Wahl eines Nebenfachs nicht möglich“ ist.
Wenn die Wahl eines Nebenfaches nötig ist, können Sie bei der Online-Bewerbung bis zu drei Nebenfächer angeben. Das können auch zulassungsbeschränkte Nebenfächer sein. Wenn Sie unsicher sein sollten, ob Sie das zulassungsbeschränkte Nebenfach erhalten, können Sie zum Beispiel als 1. Nebenfach das gewünschte zulassungsbeschränkte Nebenfach angeben und als 2. Nebenfach dann ein alternatives Nebenfach, falls es mit dem ersten gewünschten Nebenfach nicht klappen sollte.
Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sein. Das Studium an einer privaten deutschen oder (siehe Hinweis unten) einer ausländischen Hochschule wird als Wartezeit gewertet. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Universität Hamburg 10 Semester. Das bedeutet, dass Ihr FSJ automatisch als Wartezeit gewertet wird.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung
Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
- einer deutschen staatlichen Hochschule,
- einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule