Bearbeitet NC und Altabiturienten
Sehr geehrte Damen und Herren,

in wie weit wirken sich die Wartesemester auf den NC aus? Ich habe 8 Wartesemester bei einem Abiturschnitt von 2,7 (Juli 2014). Bei dem Studienfach Wirtschaftswissenschaften für berufliche Schulen lag der NC bei 2,1 in den vorangegangen Jahren und es waren 10 Wartesemester angegeben. Beziehen sich die Wartesemester auch auf die Person mit den meisten Wartesemestern?

Ist es auch zwingend notwendig, dass ich die Bewerbung bis Ende Mai einreiche oder soll es zu den regulären Fristen eingereicht werden?

Ich bedanke mich für eine Antwort und viele Grüße,

Luca
Re: NC und Altabiturienten
Liebe Luca,

Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sein. Das Studium an einer privaten deutschen oder (siehe Hinweis unten) einer ausländischen Hochschule wird als Wartezeit gewertet. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Universität Hamburg 10 Semester.

Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben.

Sie sollten Sie sich dennoch für das Lehramtsstudium bewerben, sich aber auch Alternativen überlegen, falls Ihre Bewerbung nicht erfolgreich sein sollte.

Man kann sich für ein Lehramtsstudium an der Uni Hamburg nur innerhalb der Bewerbungsfrist (01.06. – 15.07.) bewerben.

Weitere Informationen zur Bewerbung für ein Lehramtsstudium finden Sie auch unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... rbung.html.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: NC und Altabiturienten
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung

Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
  • einer deutschen staatlichen Hochschule,
  • einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule
eingeschrieben sein. Diese Semester werden nicht als Wartesemester gewertet.
Antworten