Bearbeitet Wartesemester
Hallo,
Wenn ich zwar bereits ein Masterstudium absolviert habe dies aber an einer Privaten Hochschule zählen dann noch die gesamte Zeit vom Abitur bis zum Studien Beginn als Wartesemester?
Vielen Dank für die Hilfe
Birthe
Re: Wartesemester
Liebe Birthe,

Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sein. Das Studium an einer privaten deutschen oder (siehe Hinweis unten) einer ausländischen Hochschule wird als Wartezeit gewertet.

Das bedeutet, dass wenn Sie Ihr Masterstudium an einer privaten Hochschule absolviert haben, diese Zeit ebenfalls als Wartezeit gezählt wird. (siehe Hinweis unten)

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Wartesemester
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung

Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
  • einer deutschen staatlichen Hochschule,
  • einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule
eingeschrieben sein. Diese Semester werden nicht als Wartesemester gewertet.
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