Bearbeitet Lehramt Schulart wechseln
Hallo, ich möchte im kommenden Wintersemester 2019/20 Lehramt Grundschule studieren. Ich studiere zurzeit Lehramt für Primar und Sekundarstufe 1. Habe bereits meine Bachelorarbeit geschrieben, mir fehlen in Mathematik nur noch zwei Module offen. Im anderen Fach habe ich bereits alles im Bachelor abgeschlossen. Meine 1.Frage ist, ob meine Leistungen in den Fächern anerkennt werden, wenn ich auf Grundschullehramt wieder Mathematik wähle. Die 2. Frage ist, ob meine Bachelorarbeit, die.ich in Erziehungswissenschaften geschrieben habe, anerkennt wird?
Die nächste Frage, werden Fehlversuche mitgenommen ? Und die letzte Frage: wann steht das Modulhandbuch für das Grundschullehramt fest? Über eine Rückmeldung bin ich sehr dankbar.
Re: Lehramt Schulart wechseln
Liebe*r Sonjat,

leider haben wir aktuell noch keine endgültigen Festlegungen zu den neuen Lehramtsstudiengängen. Daher stehen alle Auskünfte, die ich Ihnen momentan geben kann, unter einem entsprechenden Vorbehalt.
Erste Informationen können Sie auf der Webseite des Zentrums für Lehrerbildung Hamburg (ZLH) finden: https://www.zlh-hamburg.de/entwicklungs ... emter.html.

Zu Ihren Fragen:

1. Frage ist, ob meine Leistungen in den Fächern anerkannt werden, wenn ich auf Grundschullehramt wieder Mathematik wähle.
  • Eine Bewerbung für den zukünftigen Master Lehramt an Grundschulen wird mit einem Abschluss des Bachelor Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I nicht möglich sein, da es sich um unterschiedliche KMK-Lehramtstypen handelt und die Voraussetzung für eine Zulassung zum Master an der Universität Hamburg das Studium des gleichen KMK-Lehramtstyps im Bachelor ist (siehe https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... ml#1837535).
  • Eine Bewerbung für den zukünftigen Bachelor Lehramt an Grundschulen wird für Sie möglich sein. Der Abschluss dieses neuen Bachelor-Lehramtsstudiengangs würde Sie zum Studium des entsprechenden Masters berechtigen. Ihre bisher erbrachten Leistungen werden Ihnen dann nach der Immatrikulation anerkannt. Die genauen Regelungen hierzu stehen noch nicht fest. In welchem Umfang Ihnen für den neuen Bachelor-Lehramtsstudiengang Leistungen aus Ihrem bisherigen Studiengang anerkannt werden können und wie viele Module Sie dann noch studieren müssen, kann sehr unterschiedlich sein. Dies liegt besonders an der Struktur des neuen Studiengangs (Pflichtunterrichtsfächer Deutsch und Mathematik und ein drittes Wahlunterrichtsfach - siehe https://www.zlh-hamburg.de/entwicklungs ... /lags.html).
  • Aufgrund der angesprochenen veränderten Struktur des neuen Bachelorstudiengangs ist ein Studium des "alten" Masterstudiengangs M.Ed. Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I nach Ihrem BA-Abschluss eventuell sinnvoller. Die "alten" Master-Lehramtsstudiengänge werden auf einige Jahre erhalten bleiben, bis die Umstellung vollständige abgeschlossen ist. In jedem Fall wäre dieser Weg schneller, da Sie sich nicht erst in den Bachelor einschreiben und weiter Module studieren müssen, um sich für den Masterstudiengang zu qualifizieren. Sie hätten natürlich auch weiterhin mit dem M.Ed. Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I die berufliche Perspektive Grundschullehrer*in.
Die 2. Frage ist, ob meine Bachelorarbeit, die ich in Erziehungswissenschaften geschrieben habe, anerkannt wird?
  • Zu dieser Frage liegen mir noch keinerlei Informationen vor, sodass ich Ihnen aktuell auch keine vorläufige Auskunft dazu geben kann.
Die nächste Frage, werden Fehlversuche mitgenommen ?
  • Nein, Fehlversucher bei Modulprüfungen werden nicht "mitgenommen". Im Einzelfall kann es fachspezifische Regelungen geben, wenn Sie sich Teile eines Moduls anerkennen lassen wollen und in diesem Modul bereits Prüfungsversuche ohne Erfolg absolviert haben. Es gibt aber keine Pflicht sich Prüfungs- und Studienleistung anerkennen zu lassen. Anders verhält es sich nur, wenn Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Eine Bewerbung in einen Studiengang, in dem das endgültig nicht bestandene Modul ein Pflichtmodul ist, ist nicht möglich.
Wann steht das Modulhandbuch für das Grundschullehramt fest?
  • Endgültige Informationen inklusive der jeweiligen Ordnungen, Satzungen und weiteren Bestimmungen für die Lehramtsstudiengänge werden allerspätestens zum Beginn der Bewerbungsphase für das Wintersemester 2020/21 (01.06.2020) vorliegen. Wir hoffen natürlich, dass diese Informationen etwas früher zur Verfügung stehen werden. Bitte informieren Sie sich über die einschlägigen Webseiten (Studienangebot - Lehramt, Infoportal Lehramt, ZLH).
Liebe Grüße
Thomas Walter
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