Hallo,
zurzeit studiere ich Medizin im Ausland und werde im Febraur das Physikumsequivalent bekommen.
Nun würde ich mich gerne in Hamburg fürs erste klinische FS bewerben, und habe die Online bewerbung auch schon ausgefüllt.
Den elektronischen Antrag muss ich nun bis zum 15.01. nachreichen und die Anerkennung des Physikums vom zuständigen LPA inklusive Tranrcript of Records und ein erneuter elektronischer Antrag muss bis zum 15.02. bei Ihnen eingegangen sein, habe ich dies korrekt verstanden? Ich habe nun auch gelesen, dass es für Medizin keine Nachreichfrist gibt.
Zudem habe ich zwei verschiedene Adressen herausgefunden an die die Unterlagen geschickt werden sollten, welche ist korrekt?
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Medizinische Fakultät
Prodekanat für Lehre
Bewerbung höheres Fachsemester Medizin
Martinistraße 52
20246 Hamburg
oder
Universität Hamburg
Service für Studierende - Team Bewerbung, Zulassung und Studierendenangelegenheiten
Alsterterrasse 1
D-20354 Hamburg
Vielen Dank im voraus!
Hallo,
wenn Sie Ihre Studienleistungen im Ausland erworben haben, müssen Sie eine Berechnung der Note beim UKE beantragen. Bitte reichen Sie hierfür alle erforderlichen Unterlagen wie die Anerkennung der Äquivalenz der ersten Abschnittsprüfung sowie aussagekräftige bewertete Leistungsnachweise in ausreichender Anzahl für alle relevanten Fächer des bisherigen Studienabschnitts beim UKE ein. Aus diesen Nachweisen wird die Note der Ersten Abschnittsprüfung errechnet, mit der Sie am Zulassungsverfahren teilnehmen. Die Unterlagen müssen dem UKE jedoch bis zum 15. Januar vorliegen.
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Medizinische Fakultät
Prodekanat für Lehre
Bewerbung höheres Fachsemester Medizin
Martinistraße 52
20246 Hamburg
Bei einem ausländischen Studium müssen zunächst keine Unterlagen beim Service für Studierende (Campus-Center) eingereicht werden.
Mit besten Grüßen,
BK
wenn Sie Ihre Studienleistungen im Ausland erworben haben, müssen Sie eine Berechnung der Note beim UKE beantragen. Bitte reichen Sie hierfür alle erforderlichen Unterlagen wie die Anerkennung der Äquivalenz der ersten Abschnittsprüfung sowie aussagekräftige bewertete Leistungsnachweise in ausreichender Anzahl für alle relevanten Fächer des bisherigen Studienabschnitts beim UKE ein. Aus diesen Nachweisen wird die Note der Ersten Abschnittsprüfung errechnet, mit der Sie am Zulassungsverfahren teilnehmen. Die Unterlagen müssen dem UKE jedoch bis zum 15. Januar vorliegen.
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Medizinische Fakultät
Prodekanat für Lehre
Bewerbung höheres Fachsemester Medizin
Martinistraße 52
20246 Hamburg
Bei einem ausländischen Studium müssen zunächst keine Unterlagen beim Service für Studierende (Campus-Center) eingereicht werden.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Vielen Dank für die schnelle Antwort,
Ich werde alle Noten erst am 22.01.20 bekommen, gibt es keine Nachreichfrist für die Berechnung der Note beim UKE?
Mit freundlichen Grüßen
Emilia
Ich werde alle Noten erst am 22.01.20 bekommen, gibt es keine Nachreichfrist für die Berechnung der Note beim UKE?
Mit freundlichen Grüßen
Emilia
Liebe Emilia,
... nein, leider nicht. Es gibt keine Nachreichfrist mehr.
Mit besten Grüßen,
BK
... nein, leider nicht. Es gibt keine Nachreichfrist mehr.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg