Bearbeitet Immatrikulationsbescheinigung
Hallo,
ich benötige fürs BAföG und für einen Nebenjob eine Immatrikulationsbescheingung.
Ich bin bisher nur "bedingt" für den Master zugelassen, da ich meine BA erst in einem Monat abgebe.
Daher kann ich sie bei Stine nicht runterladen.
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich eine vorläufige Immatrikulationsbescheinigung erhalte?
Danke im Voraus!
Re: Immatrikulationsbescheinigung
Hallo J Runge,

Ihre Anfrage wurde Ihnen vom Team Bewerbung und Zulassung per Email beantwortet.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Immatrikulationsbescheinigung
Hallo,
auch ich benötige fürs BAföG und die Rentenversicherung eine Immatrikulationsbescheinigung
Ich bin bisher nur "bedingt" für den Master zugelassen, da ich meine BA erst in einem Monat abgebe.
Daher kann ich sie bei Stine nicht runterladen.
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich eine vorläufige Immatrikulationsbescheinigung erhalte?
Danke im Voraus!
Re: Immatrikulationsbescheinigung
Hallo SWolff,

Vorläufige Immatrikulationsbescheinigungen für das Masterstudium werden von der Uni Hamburg in der Regel nicht ausgestellt. Für den Antrag auf BAföG genügt der Zulassungsbescheid für den Master. Seit dem Wintersemester 2015/2016 gibt es hier auch eine neue Regelung, nach der bereits bei einer vorläufigen Zulassung zum Master (bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Zulassung) für längstens zwölf Monate eine BAföG-Förderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie in dem folgenden Merkblatt des Studierendenwerks: http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... Master.pdf
Für die Rentenversicherung nutzen Sie ggf. die Immatrikulationsbescheinigung Ihres Bachelorstudiums, die Sie in STiNE abrufen können sollten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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