Guten Tag,
Ich möchte im kommenden SoSe anfangen Rechtswissenschaft zu studieren.
Ich habe dieses Jahr Abitur gemacht und noch kein Studium angefangen.
Bei der StiNe-Suche habe ich folgendes gefunden:
"Rechtswissenschaft (SoSe 20, zulassungsbeschränkt); Fachsemester 1; Hauptfach - für Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Studium ab dem ersten Fachsemester aufnehmen möchten und den angestrebten Studiengang noch nicht studiert haben."
Auf der Seite https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lagen.html steht, dass ich, um mich auf ein Hauptstudium zu bewerben, den Nachweis über ein Grundstudium brauche.
Gibt es ein Grundstudium für Rechtswissenschaft, oder zumindest im Sommer als Studienanfänger?
Bewerbe ich mich als Studienanfänger hier auf das Hauptstudium, also auf das obig zitierte?
Hallo Benutzername100,
Hier liegt eine Verwechslung vor. Hauptfach und Hauptstudium sind nicht das gleiche. Das Hauptstudium ist der zweite Abschnitt des Studiums - Grundstudium und Hauptstudium bilden zusammen den gesamten Studiengang des Hauptfachs. Sie bewerben sich also auf das Hauptfach, nicht aber für das Hauptstudium, sondern für das erste Fachsemester, wenn Sie noch nie Rechtswissenschaft studiert haben. Sie müssen zur Bewerbung in dem Fall keine Unterlagen einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Hier liegt eine Verwechslung vor. Hauptfach und Hauptstudium sind nicht das gleiche. Das Hauptstudium ist der zweite Abschnitt des Studiums - Grundstudium und Hauptstudium bilden zusammen den gesamten Studiengang des Hauptfachs. Sie bewerben sich also auf das Hauptfach, nicht aber für das Hauptstudium, sondern für das erste Fachsemester, wenn Sie noch nie Rechtswissenschaft studiert haben. Sie müssen zur Bewerbung in dem Fall keine Unterlagen einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Campus-Center
Universität Hamburg
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