Bearbeitet Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland.
Bis wann müssen Bescheide des Landesprüfungsamts der Universität nachgereicht werden ?
95% anderer Universitäten in Deutschland bieten die Möglichkeit Bescheide/ Anerkennungen 4-8 Wochen nach der ersten Frist (15.01.) einzureichen, da die Bearbeitung der zuständigen Landesprüfungsämter meist mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
Bis wann muss das Transcript of Records der Uni vorliegen ?
Re: Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland.
Liebe SophieSML,

ich gehe in meiner Antwort davon aus, dass Sie sich für den zweiten Abschnitt des Studiengangs Medizin bewerben wollen und den ersten Studienabschnitt im Ausland abgeschlossen haben.
Bewerber*innen, die den ersten Studienabschnitt im Ausland abgeschlossen haben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist Anerkennung der Äquivalenz der ersten Abschnittsprüfung (Siehe unten unter „Studium im Ausland“) sowie aussagekräftige bewertete Leistungsnachweise in ausreichender Anzahl für alle relevanten Fächer des bisherigen Studienabschnitts bei der Medizinischen Fakultät einreichen.
(siehe S.2 - https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf)
Leider gibt es für die genannten Dokumente keine Nachreichfrist. Die Anerkennung der Äquivalenz der ersten Abschnittsprüfung und die aussagekräftig bewerteten Leistungsnachweise (bspw. Transcript of Records) müssen nach der aktuellen Regelung innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden, also bis zum 15. Januar 2020.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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