Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe drei Fragen bezüglich meiner Bewerbung auf das 1. klinische Semester der Medizin.
1. Sind die Physikums Anrechnung des LPAs und ein aktuelles Transcript of records ausreichend für die Ausrechnung meiner Physikumsnote beim UKE?
2. Gibt es eine Nachreichfrist für die Anrechnungspapiere des LPAs für meine generelle Bewerbung wie auch für die Anrechnung beim UKE?
3. Muss ich eine beglaubigte oder einfache Kopie meines Abiturzeugnisses meiner Bewerbung beilegen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Christina
Liebe Christina_M,
1) Die einschlägige Formulierung in den Bewerbungsinformationen lautet:
2) Nein. Es gibt keine Nachreichfrist für die Anerkennung der Äquivalenz der ersten Abschnittsprüfung. Dieses Dokument muss innerhalb der Bewerbungsfrist (bis zum 15.01.2020) eingereicht werden.
Thomas Walter
1) Die einschlägige Formulierung in den Bewerbungsinformationen lautet:
Ich würde Ihnen raten, alle Leistungsweise einzureichen, die Sie aus Ihrem bisherigen Studium haben. Wenn Sie neben dem Transcript of Records also noch weiter aussagekräftige bewertete Leistungsnachweise Ihrer bisher erbrachten Leistungen besitzen, so empfiehlt es sich diese auch einzureichen.... aussagekräftige bewertete Leistungsnachweise in ausreichender Anzahl für alle relevanten Fächer des bisherigen Studienabschnitts ...
siehe Seite 2 - https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf
2) Nein. Es gibt keine Nachreichfrist für die Anerkennung der Äquivalenz der ersten Abschnittsprüfung. Dieses Dokument muss innerhalb der Bewerbungsfrist (bis zum 15.01.2020) eingereicht werden.
3) Die Hochschulzugangsberechtigung muss erst zur Immatrikulation als unbeglaubigte Kopie eingereicht werden.Bewerber*innen, die den ersten Studienabschnitt im Ausland abgeschlossen haben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist Anerkennung der Äquivalenz der ersten Abschnittsprüfung (Siehe unten unter „Studium im Ausland“) sowie aussagekräftige bewertete Leistungsnachweise in ausreichender Anzahl für alle relevanten Fächer des bisherigen Studienabschnitts bei der Medizinischen Fakultät einreichen.
siehe Seite 2 - https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf
Liebe GrüßeZur Immatrikulation ist von dieser Gruppe nur ein Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung einzureichen. Bewerber*innen, die auch ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, beachten hierzu bitte die Hinweise zur Anerkennung der HZB unten unter „Studium im Ausland“.
siehe Seite 2 - https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf
Thomas Walter