Hallo,
Ich will mich zum Sommersemester 2020 für das Höhere Fachsemester in Rechtswissenschaften bewerben.
Dazu muss man das Zwischenprüfungszeugnis einreichen. Mir fehlt für meine Zwischenprüfungsklausuren noch eine Klausur, die ich aber erst Mitte Februar schreibe. Bis dahin ist die Bewerbungsfrist aber abgelaufen.
Kann ich mich trotz des fehlenden Zeugnisses irgendwie bewerben?
Liebe Grüße
Liebe*r Lallah,
es gibt für die Einreichung des Zwischenprüfungszeugnisses eine gesonderte Frist. Dieses muss nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist, sondern spätestens zum 15. Februar 2020 eingereicht werden. Leider dürfte es trotz dieser längeren Frist zeitlich sehr knapp werden, wenn Sie die Klausur erst Mitte Februar schreiben.
Liebe Grüße
Thomas Walter
es gibt für die Einreichung des Zwischenprüfungszeugnisses eine gesonderte Frist. Dieses muss nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist, sondern spätestens zum 15. Februar 2020 eingereicht werden. Leider dürfte es trotz dieser längeren Frist zeitlich sehr knapp werden, wenn Sie die Klausur erst Mitte Februar schreiben.
Alle weiteren Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Webseite der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg.Den Nachweis des abgeschlossenen Grundstudiums (Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses) reichen Sie bitte bis spätestens 15.02. zu einem Sommersemester bzw. bis spätestens 15.08. zu einem Wintersemester ein.
(siehe https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... chsel.html)
Liebe Grüße
Thomas Walter