Guten Tag,
ich bewerbe mich momentan zum 5. FS Medizin an Ihrer Universität.
Beim Ausfüllen der Onlinebewerbung muss ich die Grundstudiumsnote angeben - ich habe mein Physikum im Ausland (Ungarn) absolviert und somit nur ein in Deutschland anerkanntes Physikum aber kein Notenäquivalent. Welche Note gebe ich an?
Ich habe allerdings einen "transcript of records", besteht die Möglichkeit diesen einzusenden und somit eine Durchschnittsberechnung zu erhalten?
Über eine Rückmeldung Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
H.S.
Liebe Hannah-Sta,
da die Landesprüfungsämter mit der Anerkennung der Äquivalenz der ersten Abschnittsprüfung keine Durchschnittsnote ausstellen, erfolgt die Berechnung der Note für die Bewerbung im Studiengang Medizin durch die Medizinische Fakultät der Universität Hamburg. Daher müssen Bewerber*innen, die das Grundstudium im Ausland absolviert haben, mit der Bewerbung aussagekräftige bewertete Leistungsnachweise in ausreichender Anzahl für alle relevanten Fächer des bisherigen Studienabschnitts innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Fakultät einreichen. Aus den Einzelnachweisen wird eine Gesamtnote gebildet (siehe auch https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf).
Für die Online-Bewerbung bedeutet diese, dass Sie hier die Note 9,9 eingeben. Diese Note wird dann nach der Auswertung der eingereichten Leistungsnachweise durch die von der die Medizinischen Fakultät berechnete Note ersetzt werden.
Liebe Grüße
Thomas Walter
da die Landesprüfungsämter mit der Anerkennung der Äquivalenz der ersten Abschnittsprüfung keine Durchschnittsnote ausstellen, erfolgt die Berechnung der Note für die Bewerbung im Studiengang Medizin durch die Medizinische Fakultät der Universität Hamburg. Daher müssen Bewerber*innen, die das Grundstudium im Ausland absolviert haben, mit der Bewerbung aussagekräftige bewertete Leistungsnachweise in ausreichender Anzahl für alle relevanten Fächer des bisherigen Studienabschnitts innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Fakultät einreichen. Aus den Einzelnachweisen wird eine Gesamtnote gebildet (siehe auch https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf).
Für die Online-Bewerbung bedeutet diese, dass Sie hier die Note 9,9 eingeben. Diese Note wird dann nach der Auswertung der eingereichten Leistungsnachweise durch die von der die Medizinischen Fakultät berechnete Note ersetzt werden.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Sehr geehrter Herr Walter,
vielen Dank für die freundliche und schnelle Antwort.
Reicht es wenn ich einfach nur die Onlinebewerbung ausgedruckt und zusammen mit meinem transcript of records abschicke oder muss ich weitere Unterlagen wie LPA-Bescheid, Immatrikulationsbescheinigung, HZB etc mitschicken?
Mit freundlichen Grüßen,
H.S.
vielen Dank für die freundliche und schnelle Antwort.
Reicht es wenn ich einfach nur die Onlinebewerbung ausgedruckt und zusammen mit meinem transcript of records abschicke oder muss ich weitere Unterlagen wie LPA-Bescheid, Immatrikulationsbescheinigung, HZB etc mitschicken?
Mit freundlichen Grüßen,
H.S.
Liebe Hannah-Sta,
in dem ausführlichen Merkblatt zum Thema "Bewerbung für den zweiten Abschnitt der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin" ist folgender Absatz einschlägig für Ihre Frage:
Wenn sich aus Ihrem Transcript of Records eine Durchschnittsnote für Ihre erste Abschnittsprüfung berechnen lässt und es somit ein aussagekräftiger, bewerteter Leistungsnachweis für alle relevanten Fächer ist, dann ist dieses Dokument geeignet. Ob zusätzliche Dokumente zum Zweck der Berechnung der Note der ersten Abschnittsprüfung nötig sind, müssen Sie selber beurteilen.
Zusätzlich müssen Sie zur Bewerbung, wie oben erläutert, die Anerkennung der Äquivalenz der ersten Abschnittsprüfung einreichen. Die Hochschulzugangsberechtigung muss erst zur Immatrikulation eingereicht werden.
Liebe Grüße
Thomas Walter
in dem ausführlichen Merkblatt zum Thema "Bewerbung für den zweiten Abschnitt der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin" ist folgender Absatz einschlägig für Ihre Frage:
Bewerber*innen, die den ersten Studienabschnitt im Ausland abgeschlossen haben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist Anerkennung der Äquivalenz der ersten Abschnittsprüfung (Siehe unten unter „Studium im Ausland“) sowie aussagekräftige bewertete Leistungsnachweise in ausreichender Anzahl für alle relevanten Fächer des bisherigen Studienabschnitts bei der Medizinischen Fakultät einreichen. Aus diesen Nachweisen wird die Note der Ersten Abschnittsprüfung errechnet. Zur Immatrikulation ist von dieser Gruppe nur ein Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung einzureichen.
...
Wenn Sie auch Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, müssen Sie darüber hinaus die Anerkennung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter www.uni-hamburg.de/ib
(siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf)
Wenn sich aus Ihrem Transcript of Records eine Durchschnittsnote für Ihre erste Abschnittsprüfung berechnen lässt und es somit ein aussagekräftiger, bewerteter Leistungsnachweis für alle relevanten Fächer ist, dann ist dieses Dokument geeignet. Ob zusätzliche Dokumente zum Zweck der Berechnung der Note der ersten Abschnittsprüfung nötig sind, müssen Sie selber beurteilen.
Zusätzlich müssen Sie zur Bewerbung, wie oben erläutert, die Anerkennung der Äquivalenz der ersten Abschnittsprüfung einreichen. Die Hochschulzugangsberechtigung muss erst zur Immatrikulation eingereicht werden.
Liebe Grüße
Thomas Walter