Hallo liebes Campus Center Team,
ich bin vorläufig für meinen Master immatrukuliert, habe auf Grund der Bearbeitungszeit meiner Uni jedoch Sorge, dass meine erbrachten Leistungen nicht alle rechtzeitig eingetragen/mein Abschuss Zeugnis vorliegen wird.
Kann ich mich 'zur Sicherheit' noch einmal für das kommende Semester auf einen erneuten Masterplatz im gleichen Studium bewerben, damit ich keine Zeit verlieren, wenn das Zeugnis erst im April o.ä vorliegen sollte?
Vielen Dank schonmal!
Liebe*r Nini,
Sie können auch eine Ersatzbescheinigung Ihrer vorherigen Universität einreichen, falls Ihr Bachelorzeugnis nicht fristgerecht erstellt werden kann, um die Zulassungsbedingungen Ihres Studiengangs zu erfüllen. Erfahrungsgemäß ist dies meistens deutlich schneller möglich als die finale Ausstellung des Abschlusszeugnisses. Eine Bitte um priorisierte Bearbeitung der Zeugnisausstellung bei Ihrer ehemaligen Universität kann eventuell auch eine Beschleunigung bewirken und schadet in jeden Fall nicht.
Bitte achten Sie darauf, dass die Ersatzbescheinigung folgende Kriterien erfüllt:
Liebe Grüße
Thomas Walter
Sie können auch eine Ersatzbescheinigung Ihrer vorherigen Universität einreichen, falls Ihr Bachelorzeugnis nicht fristgerecht erstellt werden kann, um die Zulassungsbedingungen Ihres Studiengangs zu erfüllen. Erfahrungsgemäß ist dies meistens deutlich schneller möglich als die finale Ausstellung des Abschlusszeugnisses. Eine Bitte um priorisierte Bearbeitung der Zeugnisausstellung bei Ihrer ehemaligen Universität kann eventuell auch eine Beschleunigung bewirken und schadet in jeden Fall nicht.
Bitte achten Sie darauf, dass die Ersatzbescheinigung folgende Kriterien erfüllt:
- Sie muss ein Ausstellungsdatum enthalten.
- Sie muss die Abschlussnote enthalten.
- Sie muss den Hinweis enthalten, dass Ihr BA-Studium abgeschlossen wurde.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich habe mich jetzt über meinen bestehenden Stine Account noch einmal beworben - ist das korrekt? Als Fachsemester, auf welches ich mich bewerbe, wird dann nämlich 2 angezeigt. Das ist auch nicht abzuändern...
Ich habe mich jetzt über meinen bestehenden Stine Account noch einmal beworben - ist das korrekt? Als Fachsemester, auf welches ich mich bewerbe, wird dann nämlich 2 angezeigt. Das ist auch nicht abzuändern...
Liebe*r Nini,
Das ist korrekt und wird keine Probleme verursachen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das ist korrekt und wird keine Probleme verursachen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Nochmal ganz herzlichen Dank für die unkomplizierte und schnelle Hilfe!
Ich hoffe natürlich, dass mein Zeugnis noch rechtzeitig ausgestellt wird, fühle mich jetzt aber auf jeden Fall auch für den Ernstfall gewappnet.
Danke!
Ich hoffe natürlich, dass mein Zeugnis noch rechtzeitig ausgestellt wird, fühle mich jetzt aber auf jeden Fall auch für den Ernstfall gewappnet.
Danke!
Hallo liebes Forum-Team,
leider musste ich tatsächlich meine erneute Bewerbung als Ausweg wählen, wurde zugelassen und habe den Studienplatz auch angenommen. Meinen Semesterbeitrag habe ich über meinen bereits ausgestellten Zahlträger beglichen (wie vorgesehen).
Nun kann ich mich leider nicht über den "neuen" Studiengang zu Veranstaltungen anmelden, obwohl grade die Anmeldephase für Erstsemester bei Stine läuft.
Eine Prüfungsanmeldung über den "alten" Studiengang ist dagegen möglich, obgleich dieser ja bei Annahme des neuen Studiengangs überschrieben werden sollte ...
Muss ich da jetzt einfach noch abwarten und die Korrekturphase nutzen (nach dem 01.04)? Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Hilfe auch in Zeiten, in denen der Unibetrieb nicht normal laufen kann!
leider musste ich tatsächlich meine erneute Bewerbung als Ausweg wählen, wurde zugelassen und habe den Studienplatz auch angenommen. Meinen Semesterbeitrag habe ich über meinen bereits ausgestellten Zahlträger beglichen (wie vorgesehen).
Nun kann ich mich leider nicht über den "neuen" Studiengang zu Veranstaltungen anmelden, obwohl grade die Anmeldephase für Erstsemester bei Stine läuft.
Eine Prüfungsanmeldung über den "alten" Studiengang ist dagegen möglich, obgleich dieser ja bei Annahme des neuen Studiengangs überschrieben werden sollte ...
Muss ich da jetzt einfach noch abwarten und die Korrekturphase nutzen (nach dem 01.04)? Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Hilfe auch in Zeiten, in denen der Unibetrieb nicht normal laufen kann!
Liebe*r Nini,
seit Januar hat sich die Lage, wie Sie wissen, leider sehr verändert.
Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die Universität Hamburg.
Ich würde Sie bitte, dass Sie uns über unser Kontaktformular anschreiben, damit wir die weiteren Schritte vor dem Hintergrund der veränderten Situation besprechen können.
Vielen Dank.
Für Sie sind vor allem die folgenden Informationen relevant:
1) Die Frist für die Einreichung des Bachelorzeugnisses ist aufgrund der aktuellen Lage verlängert worden. Sie können dies in folgender Frage im Corona-FAQ nachlesen:
Mit diesen beiden Information dürften sich Ihre weiteren Fragen vorerst erübrigen. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die Entwicklung und neue Regelungen auf der Webseite Auswirkungen der Corona-Pandemie für Studierende.
Liebe Grüße
Thomas Walter
seit Januar hat sich die Lage, wie Sie wissen, leider sehr verändert.
Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die Universität Hamburg.
Ich würde Sie bitte, dass Sie uns über unser Kontaktformular anschreiben, damit wir die weiteren Schritte vor dem Hintergrund der veränderten Situation besprechen können.
Vielen Dank.
Für Sie sind vor allem die folgenden Informationen relevant:
1) Die Frist für die Einreichung des Bachelorzeugnisses ist aufgrund der aktuellen Lage verlängert worden. Sie können dies in folgender Frage im Corona-FAQ nachlesen:
2) Die Anmeldephase für Erstsemester ist ebenfalls aufgrund er aktuellen Lage auf noch unbestimmte Zeit verschoben. Gleiches gilt für die Ummelde- und Korrektur-Phase. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt auf der entsprechenden Webseite in STiNE.Was passiert, wenn Master-Studierende, die unter Vorbehalt zum WS 19/20 zugelassen worden sind, den erfolgreichen Abschluss ihres Bachelorstudiums bis zum 31.03.2020 aufgrund der aktuellen Krise nicht nachweisen können?
Studierende, die hiervon betroffen sind, erhalten automatisch eine Fristverlängerung um sechs Monate. Sie müssen hierzu keinen Antrag stellen und sie bleiben bei entsprechender Rückmeldung immatrikuliert. Die Frist für den Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses verlängert sich bis zum 30.9.2020.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/newsroom/int ... l#12878518)
Mit diesen beiden Information dürften sich Ihre weiteren Fragen vorerst erübrigen. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die Entwicklung und neue Regelungen auf der Webseite Auswirkungen der Corona-Pandemie für Studierende.
Liebe Grüße
Thomas Walter