Moin!
Die Ausbildung als Erzieher wird ja in der Liste der Fortbildungen die eine HZB beinhalten genannt.
Jetzt zu meiner Frage, macht es dann Sinn während der Ausbildung das Fachabi mitzumachen oder ist das dann unnötig (bzw. zwingend notwendig)?
Viele Grüße
Liebe*r Pinkewolke83,
Sie beziehen sich auf die Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 37 Abs. 1 HmbHG:
Personen mit diesem Abschluss, erhalten durch ihn eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und sind somit zum Studium in grundständigen Studiengängen (i.e. Bachelor, Staatsexamen) an der Universität Hamburg berechtigt.
Ein Fachabitur würde Ihnen also keine darüber hinausgehenden Vorteile bezüglich Ihres Zugangs zum Studium an der Universität Hamburg bringen. Natürlich kann ein Fachabitur, neben dem dabei erworbenen Hochschulzugang, auch noch andere Nutzen haben. Wenn der Hochschulzugang jedoch der einzige Grund für Sie wäre, ein Fachabitur anzustreben, dann würde sich das Fachabitur für Sie nicht lohnen.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Sie beziehen sich auf die Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 37 Abs. 1 HmbHG:
In der zugehörigen Liste der anerkannten Abschlüsse wird auch "Erzieher (Staatlich anerkannter) / Erzieherin (Staatlich anerkannte)" genannt (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf).1) Zum Studium in Bachelorstudiengängen und Studiengängen mit staatlicher oder kirchlicher Abschlussprüfung nach § 72 (grundständige Studiengänge) sind berechtigt:
...
4. Fachwirtinnen und Fachwirte sowie Inhaberinnen und Inhaber anderer Fortbildungsabschlüsse nach den §§ 53 und 54 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert am 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 262), in der jeweils geltenden Fassung oder der §§ 42 und 42a der Handwerksordnung , sofern die Lehrgänge in der Regel mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, ...
siehe http://www.landesrecht-hamburg.de/jport ... 37&st=null
Personen mit diesem Abschluss, erhalten durch ihn eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und sind somit zum Studium in grundständigen Studiengängen (i.e. Bachelor, Staatsexamen) an der Universität Hamburg berechtigt.
Ein Fachabitur würde Ihnen also keine darüber hinausgehenden Vorteile bezüglich Ihres Zugangs zum Studium an der Universität Hamburg bringen. Natürlich kann ein Fachabitur, neben dem dabei erworbenen Hochschulzugang, auch noch andere Nutzen haben. Wenn der Hochschulzugang jedoch der einzige Grund für Sie wäre, ein Fachabitur anzustreben, dann würde sich das Fachabitur für Sie nicht lohnen.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Lieber Thomas Walter,
sie schrieben:
"In der zugehörigen Liste der anerkannten Abschlüsse wird auch "Erzieher (Staatlich anerkannter) / Erzieherin (Staatlich anerkannte)" genannt (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf).
Personen mit diesem Abschluss, erhalten durch ihn eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und sind somit zum Studium in grundständigen Studiengängen (i.e. Bachelor, Staatsexamen) an der Universität Hamburg berechtigt. .."
Ich muss nun nochmals nachfragen und mich an der Unterhaltung beteiligen.
Das bedeutet dann ja, dass man als staatlich anerkannte Erzieherin zum Studium an der Uni HH berechtigt ist, habe ich das richtig verstanden?
Sollte dies der Fall sein, wäre meine Frage folgende:
Kann ich denn dann studieren was ich möchte oder muss es fachspezifisch zu meinem Ausbildungsberuf passen?
Ich bin nämlich gelernte Erzieherin und arbeite seit 10 Jahren selbstständig als Musikpädagogin mit Kinder. Allerdings würde ich gern Musikwissenschaften studieren.
Mit freundlichen Grüßen
F.
sie schrieben:
"In der zugehörigen Liste der anerkannten Abschlüsse wird auch "Erzieher (Staatlich anerkannter) / Erzieherin (Staatlich anerkannte)" genannt (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf).
Personen mit diesem Abschluss, erhalten durch ihn eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und sind somit zum Studium in grundständigen Studiengängen (i.e. Bachelor, Staatsexamen) an der Universität Hamburg berechtigt. .."
Ich muss nun nochmals nachfragen und mich an der Unterhaltung beteiligen.
Das bedeutet dann ja, dass man als staatlich anerkannte Erzieherin zum Studium an der Uni HH berechtigt ist, habe ich das richtig verstanden?
Sollte dies der Fall sein, wäre meine Frage folgende:
Kann ich denn dann studieren was ich möchte oder muss es fachspezifisch zu meinem Ausbildungsberuf passen?
Ich bin nämlich gelernte Erzieherin und arbeite seit 10 Jahren selbstständig als Musikpädagogin mit Kinder. Allerdings würde ich gern Musikwissenschaften studieren.
Mit freundlichen Grüßen
F.
Liebe*r FranMa,
für Ihre Frage ist die Unterscheidung zwischen (1) fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung und (2) allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung relevant.
In der zugehörigen Liste ist auch der Abschluss "Erzieher (Staatlich anerkannter) / Erzieherin (Staatlich anerkannte)" zu finden. Daher berechtigt dieser Abschluss zum Studium aller grundständigen Studiengängen, beispielsweise auch des Studiengangs B.A Systematische Musikwissenschaft (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1028733565), den Sie angesprochen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter
für Ihre Frage ist die Unterscheidung zwischen (1) fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung und (2) allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung relevant.
- Eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung berechtigt nur zum Studium bestimmter Fächer, Fachrichtungen oder einzelner Studiengänge. In der Regel sind die Informationen zur Fachbindung auf dem jeweiligen Zeugnis vermerkt.
- Eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung beinhaltet keine Fachbindung und berechtigt zur Bewerbung für alle grundständigen Studiengänge (Bachelor und Staatsexamen) an der Universität Hamburg.
In der zugehörigen Liste ist auch der Abschluss "Erzieher (Staatlich anerkannter) / Erzieherin (Staatlich anerkannte)" zu finden. Daher berechtigt dieser Abschluss zum Studium aller grundständigen Studiengängen, beispielsweise auch des Studiengangs B.A Systematische Musikwissenschaft (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1028733565), den Sie angesprochen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Lieber Thomas Walter,
das ist ja spannend!
Seit wann ist dieses Gesetz als solches gegeben?
Dann kann ich ja alles was ich mag studieren.
Liebe Grüße
F.
das ist ja spannend!
Seit wann ist dieses Gesetz als solches gegeben?
Dann kann ich ja alles was ich mag studieren.
Liebe Grüße
F.