Liebes CC Team,
ich bin Promotionstudentin der Uni Hamburg und habe 3 Semester in Ausland gemacht an eine andere Uni. Ich bin jetzt fertig mit meinem Dissertation und möchte gerne abgebeb. Ich habe die Matrikel nicht bezahlt und mich auch nicht exmatrikuliert. Deshalb möchte ich gerne drei Frage stellen,
1) Musste ich die vorgherige Semesterbeiträge (WiSe 2018, SoSe 2018, WiSe 2019, SoSe 2019 und WiSe 2020) bezahlen? oder darf ich nur WiSe 2020 plus Gebühr zahlen?
2) Wie ist die Zahlen Method, an der Service Point oder per Überweisung?
3) Wie viel muss ich bezahlen um up to date zu sein?
MfG,
Isabel
Matrikel Nr. 6198345
Liebe Isabel,
Sie sind schon seit dem Sommersemester 2018 nicht mehr an der Uni Hamburg immatrikuliert, da Sie seit dem keine Semesterbeiträge mehr bezahlt haben. Eine erneute Immatrikulation ist daher nicht durch eine Nachzahlung der Beiträge möglich, da wir nicht wissen, ob Sie an dem Fachbereich, an dem Sie promoviert haben, noch betreut werden. Sie müssen sich daher neu für die Promotion einschreiben. Dafür benötigen wir die auf der folgenden Seite unter "Einschreibung" genannten Dokumente: https://www.uni-hamburg.de/promotion
Der Vorteil daran ist, dass Sie die Beiträge für die Semester, in denen Sie nicht immatrikuliert waren, nicht nachzahlen müssen - wenn Sie sich jetzt neu einschreiben, wird nur der Beitrag für das Wintersemester 2019/20 fällig. Den Beitrag zahlen Sie per Überweisung: https://www.uni-hamburg.de/semesterbeitrag Bitte zahlen Sie aber nicht, bevor Sie uns die auf der oben verlinkten Seite genannten Dokumente eingereicht und von uns einen Beitragsbescheid erhalten haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie sind schon seit dem Sommersemester 2018 nicht mehr an der Uni Hamburg immatrikuliert, da Sie seit dem keine Semesterbeiträge mehr bezahlt haben. Eine erneute Immatrikulation ist daher nicht durch eine Nachzahlung der Beiträge möglich, da wir nicht wissen, ob Sie an dem Fachbereich, an dem Sie promoviert haben, noch betreut werden. Sie müssen sich daher neu für die Promotion einschreiben. Dafür benötigen wir die auf der folgenden Seite unter "Einschreibung" genannten Dokumente: https://www.uni-hamburg.de/promotion
Der Vorteil daran ist, dass Sie die Beiträge für die Semester, in denen Sie nicht immatrikuliert waren, nicht nachzahlen müssen - wenn Sie sich jetzt neu einschreiben, wird nur der Beitrag für das Wintersemester 2019/20 fällig. Den Beitrag zahlen Sie per Überweisung: https://www.uni-hamburg.de/semesterbeitrag Bitte zahlen Sie aber nicht, bevor Sie uns die auf der oben verlinkten Seite genannten Dokumente eingereicht und von uns einen Beitragsbescheid erhalten haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Liebe Birte, vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Ich habe noch zwei Fragen.
Da ich nur nach HH kommen würde um meine Dissertation abzugeben weil ich fast fertig bin, möchte ich gerne wissen ob ich eine Krankenversicherung aus dem Land wo ich wohne abgen darf? Ich werde nicht nach HH umziehen, aber habe Krankenversicherung.
Die andere Frage ist ich muss dann alles per Post senden zur Alsterterrasse 1, oder musste ich ein Bekant fragen ob sie meine Antrag persönlich abgeben kann?
Vielen herzlichen Dank!
MfG,
Isabel
Ich habe noch zwei Fragen.
Da ich nur nach HH kommen würde um meine Dissertation abzugeben weil ich fast fertig bin, möchte ich gerne wissen ob ich eine Krankenversicherung aus dem Land wo ich wohne abgen darf? Ich werde nicht nach HH umziehen, aber habe Krankenversicherung.
Die andere Frage ist ich muss dann alles per Post senden zur Alsterterrasse 1, oder musste ich ein Bekant fragen ob sie meine Antrag persönlich abgeben kann?
Vielen herzlichen Dank!
MfG,
Isabel
Liebe Isabel,
1) Bitte prüfen Sie, ob Ihre aktuelle Krankenkasse den rechtlichen Anforderungen genügt. Alle hierfür nötigen Informationen finden Sie auf unserer Webseite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erung.html.
Besonders der Absatz "Informationen für internationale Studierende" könnte dabei für Sie relevant sein. Studierende aus EU-Staaten können in der Regel bei ihrer ausländischen Krankenkasse bleiben, wenn sie eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besitzen (siehe S. 30-35 https://www.uni-hamburg.de/piasta/berat ... kommen.pdf).
2) Es ist zur Immatrikulation nicht nötig, persönlich zu erscheinen. Eine Zusendung der Dokumente per Post an die angegebene Adresse ist völlig ausreichend (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930561).
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Bitte prüfen Sie, ob Ihre aktuelle Krankenkasse den rechtlichen Anforderungen genügt. Alle hierfür nötigen Informationen finden Sie auf unserer Webseite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erung.html.
Besonders der Absatz "Informationen für internationale Studierende" könnte dabei für Sie relevant sein. Studierende aus EU-Staaten können in der Regel bei ihrer ausländischen Krankenkasse bleiben, wenn sie eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besitzen (siehe S. 30-35 https://www.uni-hamburg.de/piasta/berat ... kommen.pdf).
2) Es ist zur Immatrikulation nicht nötig, persönlich zu erscheinen. Eine Zusendung der Dokumente per Post an die angegebene Adresse ist völlig ausreichend (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930561).
Liebe Grüße
Thomas Walter
Liebes CC Team,
noch drei Fragen.
1) Weil das hier meine 2. Inmatrikulation wäre, muss ich folgende nicht erreichen oder? Oder doch brauche ich das Formular abzugeben?
"falls Sie bereits Studierende/r an der Universität Hamburg sind, müssen Sie sich nicht im Bewerbungsportal registrieren, bitte richten Sie in diesem Fall einen formlosen Antrag zur Einschreibung als Doktorandin bzw. Doktorand an das Team Studierendenangelegenheiten"
2) Meine Krankenversicherung ist aus Belgium, da ich hier wohne, das wäre dann genug richtig?
3) Ich habe im Moment keine Adresse in HH weil ich in Brüssel wohne, damit ich die Antwort bekommen kann, darf jemanden bei der Campus Center vorbei kommen um es abzuholen oder Sie senden die Antwort nur per Post? und nur in HH?
noch drei Fragen.
1) Weil das hier meine 2. Inmatrikulation wäre, muss ich folgende nicht erreichen oder? Oder doch brauche ich das Formular abzugeben?
"falls Sie bereits Studierende/r an der Universität Hamburg sind, müssen Sie sich nicht im Bewerbungsportal registrieren, bitte richten Sie in diesem Fall einen formlosen Antrag zur Einschreibung als Doktorandin bzw. Doktorand an das Team Studierendenangelegenheiten"
2) Meine Krankenversicherung ist aus Belgium, da ich hier wohne, das wäre dann genug richtig?
3) Ich habe im Moment keine Adresse in HH weil ich in Brüssel wohne, damit ich die Antwort bekommen kann, darf jemanden bei der Campus Center vorbei kommen um es abzuholen oder Sie senden die Antwort nur per Post? und nur in HH?
Liebe Isabel,
1) Das ist korrekt, in Ihrem Fall reicht ein formloser Antrag zur Einschreibung als Doktorandin an das Team Studierendenangelegenheiten aus. Der ausgedruckte Antrag aus dem Bewerbungsportal würde lediglich zur Datenerfassung dienen und Ihre Daten sind ja bereits unserem System hinterlegt.
2) Zu Ihrer belgischen Krankenversicherung kann ich leider keine konkrete Aussage machen. Wenn Sie von Ihrer Krankenversicherung eine Europäische Krankenversicherungskarte erhalten, ist dieser Nachweis für uns in jedem Fall ausreichend. In den meisten Fällen sollte es bei Krankenkassen innerhalb der EU unproblematisch sein, eine solche Europäische Krankenversicherungskarte zu bekommen.
3) Wir haben aktuell leider noch nicht die Möglichkeit, Dokument ins Ausland zu versenden. Daher müssten Sie in der Tat eine Person Ihres Vertrauens mit einer entsprechenden Vollmacht ausstatten, um die Semesterunterlagen (Studierendenausweis und Semesterticket) abzuholen, falls Sie nicht persönlich zum Campus-Center kommen können.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Das ist korrekt, in Ihrem Fall reicht ein formloser Antrag zur Einschreibung als Doktorandin an das Team Studierendenangelegenheiten aus. Der ausgedruckte Antrag aus dem Bewerbungsportal würde lediglich zur Datenerfassung dienen und Ihre Daten sind ja bereits unserem System hinterlegt.
2) Zu Ihrer belgischen Krankenversicherung kann ich leider keine konkrete Aussage machen. Wenn Sie von Ihrer Krankenversicherung eine Europäische Krankenversicherungskarte erhalten, ist dieser Nachweis für uns in jedem Fall ausreichend. In den meisten Fällen sollte es bei Krankenkassen innerhalb der EU unproblematisch sein, eine solche Europäische Krankenversicherungskarte zu bekommen.
3) Wir haben aktuell leider noch nicht die Möglichkeit, Dokument ins Ausland zu versenden. Daher müssten Sie in der Tat eine Person Ihres Vertrauens mit einer entsprechenden Vollmacht ausstatten, um die Semesterunterlagen (Studierendenausweis und Semesterticket) abzuholen, falls Sie nicht persönlich zum Campus-Center kommen können.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Dear CC Team,
Um sicher zu sein, zum Einschreibung für Promotion muss ich bei Ihnen senden:
1) Ausgedruckten Antrag aus dem Bewerbungsportal (Registrierung unter www.uni-hamburg.de/online-bewerbung).
2) Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung an einer Hochschule in einfacher Kopie.
3) Falls Sie Ihren Studienabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, reichen Sie bitte zusätzlich die Bestätigung des zuständigen Fachbereichs über Ihre Zulassung zur Promotion ein (das heisst die Zulassung von der Fakultät richtig?)
4) Aktuelle Betreuungszusage der betreuenden Professorin oder des betreuenden Professors der Universität Hamburg
5) Im Falle einer Promotion im Bereich der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (das ist der Fall) eine von der Graduate School der Fakultät ausgestellte Bestätigung über Ihre Zulassung zur Promotion (Nochmal die Zulassung von der Fakultät richtig?)
5) eine Krankenversicherungsbescheinigung
Folgende Dokumente fur die Zulassung muss ich bei Ihnen NICHT senden oder?
1. Studienabschlusszeugnis von einer wissenschaftlichen Hochschule (das ist nr. 2 oben, also doch).
2. tabellarischer Lebenslauf?
3. Beschreibung Ihres Promotionsvorhabens (Exposé)?
4. weitere Unterlagen je nach Fakultät
Danke schön für Ihre Hilfe!!
Mit freundlichen Grüssen,
Isabel
Um sicher zu sein, zum Einschreibung für Promotion muss ich bei Ihnen senden:
1) Ausgedruckten Antrag aus dem Bewerbungsportal (Registrierung unter www.uni-hamburg.de/online-bewerbung).
2) Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung an einer Hochschule in einfacher Kopie.
3) Falls Sie Ihren Studienabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, reichen Sie bitte zusätzlich die Bestätigung des zuständigen Fachbereichs über Ihre Zulassung zur Promotion ein (das heisst die Zulassung von der Fakultät richtig?)
4) Aktuelle Betreuungszusage der betreuenden Professorin oder des betreuenden Professors der Universität Hamburg
5) Im Falle einer Promotion im Bereich der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (das ist der Fall) eine von der Graduate School der Fakultät ausgestellte Bestätigung über Ihre Zulassung zur Promotion (Nochmal die Zulassung von der Fakultät richtig?)
5) eine Krankenversicherungsbescheinigung
Folgende Dokumente fur die Zulassung muss ich bei Ihnen NICHT senden oder?
1. Studienabschlusszeugnis von einer wissenschaftlichen Hochschule (das ist nr. 2 oben, also doch).
2. tabellarischer Lebenslauf?
3. Beschreibung Ihres Promotionsvorhabens (Exposé)?
4. weitere Unterlagen je nach Fakultät
Danke schön für Ihre Hilfe!!
Mit freundlichen Grüssen,
Isabel
Liebe Isabel,
Ja. Ihre Zusammenfassung ist korrekt.
Ergänzungen zu den Rückfragen:
Thomas Walter
Ja. Ihre Zusammenfassung ist korrekt.
Ergänzungen zu den Rückfragen:
- 1. Abschnitt 3)
Das hängt davon ab, welche Stelle Sie zur Promotion zugelassen hat. Wenn dies in Ihrem Fall die Fakultät ist, dann ist die Zulassung zur Promotion der Fakultät gemeint. Da immer nur eine Stelle für die Zulassung zur Promotion in einem Fach zuständig ist, könnte man hier auch verkürzt von der Zulassung zur Promotion sprechen. Eine Zulassung zur Promotion von der "falschen Stelle" einzureichen, ist daher nicht möglich. - 1. Abschnitt 5)
Ja, auch hier ist die Zulassung zur Promotion gemeint (s.o.). Das Dokument muss natürlich nur einmal eingereicht werden.
Thomas Walter
Liebes CC Team,
Guten Tag!
Ich habe bereits die Unterlagen um mich wieder inmaktrikulieren zu können. Nur fählt mir die Europäische Krankenversicherungskarte das werde ich bald bekomen.
Ich würde gerne wissen ob ich dann alles zu Ihnen senden darf und wenn ich in HH bin, die Krankenversicherungskarte ihnen abzugeben. Im moment bin ich nicht da.
MfG,
Isabel
Guten Tag!
Ich habe bereits die Unterlagen um mich wieder inmaktrikulieren zu können. Nur fählt mir die Europäische Krankenversicherungskarte das werde ich bald bekomen.
Ich würde gerne wissen ob ich dann alles zu Ihnen senden darf und wenn ich in HH bin, die Krankenversicherungskarte ihnen abzugeben. Im moment bin ich nicht da.
MfG,
Isabel
Liebe Isabel,
Den Nachweis der Krankenversicherung können Sie nachreichen. Sie werden aber erst dann wieder endgültig eingeschrieben, wenn der Nachweis vorliegt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Den Nachweis der Krankenversicherung können Sie nachreichen. Sie werden aber erst dann wieder endgültig eingeschrieben, wenn der Nachweis vorliegt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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