Hallo!
Ich mache ab März ein Auslandssemester an einer ausländischen Hochschule, währenddessen ich Kurse belegen werde, für die ich mir im Anschluss die erworbenen Credits an der Uni Hamburg anrechnen lassen möchte.
Nun meine Frage: Kann ich mich also während dieser Zeit beurlauben lassen, oder können mir die erworbenen Credits dann im Nachhinein aufgrund der Beurlaubung nicht angerechnet werden?
Mit besten Grüßen und vielen Dank für die Hilfe.
Hallo Lmrnlt,
Die Regelung, dass während einer Beurlaubung keine Leistungen erbracht werden dürfen, bezieht sich nur auf Leistungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen der Uni Hamburg.Leistungen im Rahmen eines Auslandssemesters können ohne Probleme auch dann anerkannt werden, wenn Sie beurlaubt waren.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Regelung, dass während einer Beurlaubung keine Leistungen erbracht werden dürfen, bezieht sich nur auf Leistungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen der Uni Hamburg.Leistungen im Rahmen eines Auslandssemesters können ohne Probleme auch dann anerkannt werden, wenn Sie beurlaubt waren.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Campus-Center
Universität Hamburg
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