Liebes Campus-Team,
meine Frage betrifft die vorläufige Zulassung zum M.Sc. LAB. Auf der Seite des ZPLA steht in den FAQ, dass bis zum Ende des ersten Mastersemesters alle Prüfungsleistungen abgeschlossen sein müssen, die Dokumentation dem ZPLA vorliegen muss und der Antrag auf Erstellung eines Abschlusszeugnisses vor dem 31.03. eingereicht werden muss.
Meine Frage ist nun, ob hierbei die "mehrwöchige" Zeugniserstellungsdauer in die Planung mit einbezogen werden muss oder, ob alleinig die Antragstellung vor dem 31.03 reicht, sodass der Übergang vom Bachelor in den Master erfolgen kann
Liebe Grüße
Hallo fwwx230,
es reicht aus, wenn Sie das Abschlusszeugnis Ihres Bachelorstudiengangs bis zum 31. März beim ZPLA beantragen. Die Bearbeitungszeit, die für die Ausstellung des Zeugnisses benötigt wird, spielt für die endgültige Immatrikulation in den Masterstudiengang dann keine Rolle mehr.
Mit besten Grüßen,
BK
es reicht aus, wenn Sie das Abschlusszeugnis Ihres Bachelorstudiengangs bis zum 31. März beim ZPLA beantragen. Die Bearbeitungszeit, die für die Ausstellung des Zeugnisses benötigt wird, spielt für die endgültige Immatrikulation in den Masterstudiengang dann keine Rolle mehr.
Mit besten Grüßen,
BK
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