zum WS würde ich mich gerne wieder im Master-Studiengang der Biologie rückmelden.
Ich hatte bereits zum WS 19/20 einen Studienplatz im Master-Biologie erhalten = Matrikelnummer:
6947275 / Bewerbungsnummer: 1342506.
Ich hatte allerdings keine Semestergebühr für das WS 19/20 in Höhe von 328,-Euro überwiesen, da ich an der Uni Essen noch als Master-Biologie-Student eingeschrieben geblieben bin. Der Grund dafür, daß ich keine günstige Wohnung / Zimmer in HH gefunden hatte und daher immer noch in Bochum wohne.
Wenn ich mich jetzt für das kommende SS 20 an der Uni HH rückmelden möchte, müßte ich bis Mitte Februar 328,-Euro überweisen .
Ist das korrekt ?
Über eine Antwort wäre ich dankbar.
Evtl. könnte ich mich auch vorab schon mal für eine Bleibe im Kurzzeitwohnheim bewerben. Ich hatte mich bereits um mehrere günstige App. in HH beworben. Es ist leider nach wie vor sehr schwierig, besonders wenn man schon älter als die üblichen Studenten ist.................
Die Rückmeldegebühr für das kommende SS 20 beträgt 328,-Euro ?
Ich hatte die Semestergebühr für das letzte WS 19/20 noch nicht beglichen, obwohl ich für das WS 19/20 eine Zusage für den Masterstudiengang der Biologie erhalten hatte.
Wäre das ausreichend , wenn ich bis Mitte Februar 20 den Semesterbeitrag überweise, ohne daß ich exmatrikuliert werde ?
Ich hoffe, mein erhaltener Studienplatz in Biologie bleibt mir erhalten.
Roswitha Schulte / Matrikel-Nr.: 6947275
Ich hatte die Semestergebühr für das letzte WS 19/20 noch nicht beglichen, obwohl ich für das WS 19/20 eine Zusage für den Masterstudiengang der Biologie erhalten hatte.
Wäre das ausreichend , wenn ich bis Mitte Februar 20 den Semesterbeitrag überweise, ohne daß ich exmatrikuliert werde ?
Ich hoffe, mein erhaltener Studienplatz in Biologie bleibt mir erhalten.
Roswitha Schulte / Matrikel-Nr.: 6947275
Liebe Frau Schulte,
Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort - ich habe Ihre Frage leider übersehen, weil Sie selbst schon einen zweiten Beitrag darunter gepostet hatten.
Wenn Sie den Studienplatz behalten möchten, brauchen wir von Ihnen noch eine Bescheinigung der Krankenversicherung - diese fehlt noch für die endgültige Immatrikulation. Sie können die Bescheinigung über das folgende Kontaktformular senden: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc Ihr Semesterbeitrag für das WS 2019/20 ist bereits verbucht. Für die Zahlung des Beitrags für das Sommersemester haben Sie noch bis zum 01.04. Zeit - wenn Sie allerdings Ihre Semesterunterlagen rechtzeitig zu Semesterbeginn erhalten möchten, empfiehlt sich eine Zahlung bis zum 01.03.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort - ich habe Ihre Frage leider übersehen, weil Sie selbst schon einen zweiten Beitrag darunter gepostet hatten.
Wenn Sie den Studienplatz behalten möchten, brauchen wir von Ihnen noch eine Bescheinigung der Krankenversicherung - diese fehlt noch für die endgültige Immatrikulation. Sie können die Bescheinigung über das folgende Kontaktformular senden: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc Ihr Semesterbeitrag für das WS 2019/20 ist bereits verbucht. Für die Zahlung des Beitrags für das Sommersemester haben Sie noch bis zum 01.04. Zeit - wenn Sie allerdings Ihre Semesterunterlagen rechtzeitig zu Semesterbeginn erhalten möchten, empfiehlt sich eine Zahlung bis zum 01.03.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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