Sehr geehrte Damen und Herren,
inwiefern ist es möglich, das Studium für ein paar Jahre zu unterbrechen und dieses später fortzusetzen?
Besteht dafür eine deutschlandweite einheitliche Regelung?
Und ist es möglich ohne vorherige geschriebene Zwischenprüfung an der Universität Hamburg mein Studium nach der Pause weiterzuführen, wenn ich dort tiefe Wurzeln geschlagen habe? (Familie gründen etc.)
Vielen lieben Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Hallo abc3,
die Möglichkeit einer Wiedereinschreibung ohne erneute Bewerbung besteht nur dann, wenn eine der auf folgender Webseite beschriebenen Situationen auf Sie zutrifft: www.uni-hamburg.de/wiedereinschreibung. Bitte lesen Sie zusätzlich unsere Hinweise im Abschnitt "Sonderfall Rechtswissenschaft St.E.".
In allen anderen Fällen müssten Sie sich neu bewerben, um den vorherigen Studiengang studieren zu können. Wenn Sie in Ihrem aktuellen Studium der Rechtswissenschaft bereits Studienleistungen erbracht haben, werden Sie sich nicht mehr ins 1. Fachsemester bewerben können. Der Einstieg in ein höheres Fachsemester des Jurastudiums ist an der Uni Hamburg erst nach einer bestandenen Zwischenprüfung möglich. Weitere Hinweise zu Bewerbungen ins Hauptstudium stehen Ihnen auf folgender Webseite zur Verfügung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html. Des Weiteren wäre es sinnvoll Informationen der juristischen Fakultät zur Fortsetzung des Studiums an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg durchzulesen: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... chsel.html.
Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych
die Möglichkeit einer Wiedereinschreibung ohne erneute Bewerbung besteht nur dann, wenn eine der auf folgender Webseite beschriebenen Situationen auf Sie zutrifft: www.uni-hamburg.de/wiedereinschreibung. Bitte lesen Sie zusätzlich unsere Hinweise im Abschnitt "Sonderfall Rechtswissenschaft St.E.".
In allen anderen Fällen müssten Sie sich neu bewerben, um den vorherigen Studiengang studieren zu können. Wenn Sie in Ihrem aktuellen Studium der Rechtswissenschaft bereits Studienleistungen erbracht haben, werden Sie sich nicht mehr ins 1. Fachsemester bewerben können. Der Einstieg in ein höheres Fachsemester des Jurastudiums ist an der Uni Hamburg erst nach einer bestandenen Zwischenprüfung möglich. Weitere Hinweise zu Bewerbungen ins Hauptstudium stehen Ihnen auf folgender Webseite zur Verfügung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html. Des Weiteren wäre es sinnvoll Informationen der juristischen Fakultät zur Fortsetzung des Studiums an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg durchzulesen: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... chsel.html.
Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg