Bearbeitet Nachreichen des Studienabschlusszeugnisse
Sehr geehrtes Campus-Team,

ich hätte eine Frage zum Nachreichen des Studienabschlusszeugnisses.
Als ich mein Masterstudium an der Uni Hamburg begonnen habe, war mein Bachelor noch nicht fertig.
Jetzt habe ich mein Bachelor abgeschlossen und warte bis das Studienabschlusszeugnis erstellt wird, um mich aus der vorherigen Uni zu exmatrikulieren. Dieses Anfertigen des Studienabschlusszeugnisses dauert natürlich lang und ich bin mir nicht sicher, ob es bis zum Ende März fertig wird. Aber Ende März muss ich die Exmatrikulation von vorherigen Uni nachweisen, um an der Uni Hamburg zu bleiben.
Könnte ich dann die vorläufige Studienabschlussbescheinigung zu diesem Zweck Ihnen vorliegen?

Ich freue mich auf die Rückmeldung von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen,
Viktoryia
Re: Nachreichen des Studienabschlusszeugnisse
Liebe Viktoryia,

Ja, das ist möglich. Aus der Bescheinigung muss aber eindeutig hervorgehen, dass Ihr Studium vor dem 31.03.2020 abgeschlossen wurde. Wir benötigen außerdem auch eine Exmatrikulationsbescheinigung, die Ihre Exmatrikulation an der vorherigen Hochschule zum 31.03.2020 belegt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten