Ich möchte gerne vor Ende des ersten Mastersemesters mein Abschlusszeugnis meines Bachelors
der Freien Universität nachreichen. Bis wann muss diese im Campus-Center vorliegen und kann ich den
Nachweis auch postalisch einreichen?
Hallo Johannaschmied,
das Bachelorzeugnis muss bis zum 31.3. eingereicht werden. Sie können das Zeugnis auch per E-Mail über das Kontaktformular für personenbezogene Anfragen unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enter.html nachreichen.
Alternativ, falls Sie noch auf die Ausstellung des Zeugnisses warten, können Sie auch eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss Ihrer vorherigen Hochschule einreichen. Diese muss das Datum der letzten Prüfungsleistung enthalten und den tatsächlichen Abschluss des Bachelorstudiums bestätigen - Formulierungen wie "wird ... voraussichtlich beenden" sind nicht ausreichend.
Mit besten Grüßen,
BK
das Bachelorzeugnis muss bis zum 31.3. eingereicht werden. Sie können das Zeugnis auch per E-Mail über das Kontaktformular für personenbezogene Anfragen unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enter.html nachreichen.
Alternativ, falls Sie noch auf die Ausstellung des Zeugnisses warten, können Sie auch eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss Ihrer vorherigen Hochschule einreichen. Diese muss das Datum der letzten Prüfungsleistung enthalten und den tatsächlichen Abschluss des Bachelorstudiums bestätigen - Formulierungen wie "wird ... voraussichtlich beenden" sind nicht ausreichend.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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