Liebes Campus-Center,
ich beendet zur Zeit meinen Bachelor an der FH Wedel. Zum kommenden Sommersemester 2020 wurde ich für den Master an der Uni Hamburg angenommen.
Da ich noch auf die Note für meine Bachelorarbeit warte, kann ich meine Exmatrikulationsbescheinigung nicht dem Immatrikulationsantrag beilegen.
Da auch noch eine mündliche Besprechung aussteht, weiß ich allerdings nicht, ob eine Exmatrikulation zum 31.3. möglich ist. Kann eine Exmatrikulation auch für das Sommersemester nachgereicht werden, da es sich hier um die FH handelt?
Hallo Franziska0428,
wenn Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, können Sie eine einfache unbeglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses und der Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule innerhalb des ersten Semesters nachreichen (bis spätestens 31.03. bei einer Zulassung zu einem Wintersemester, bzw. 30.09. bei einer Zulassung zu einem Sommersemester). Danach erfolgt umgehend (und rückwirkend) die endgültige Einschreibung und es werden entsprechende Online-Dokumente (inkl. BAföG-Bescheinigung) im STiNE-Account zur Verfügung gestellt.
Mit besten Grüßen,
BK
wenn Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, können Sie eine einfache unbeglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses und der Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule innerhalb des ersten Semesters nachreichen (bis spätestens 31.03. bei einer Zulassung zu einem Wintersemester, bzw. 30.09. bei einer Zulassung zu einem Sommersemester). Danach erfolgt umgehend (und rückwirkend) die endgültige Einschreibung und es werden entsprechende Online-Dokumente (inkl. BAföG-Bescheinigung) im STiNE-Account zur Verfügung gestellt.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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