Hallo!
Ich studiere derzeit Psychologie im Bachelor im Zweitstudium; vorher habe ich bereits einen anderen, fachfremden Bachelorabschluss an einer Fachhochschule erworben. Nach meinem zweiten Bachelor (also Psychologie) würde ich mich gerne für einen Masterplatz im Fach Psychologie bewerben.
Bezüglich der Bewerbung an der Uni Hamburg habe ich nun gelesen, dass die Durchschnittsnote aus dem Bachelor (Psychologie) mit der Note der Hochschulzugangsberechtigung zusammengerechnet und ein Durchschnittswert ermittelt wird, mit dem man in das Verfahren eingeht.
Ich habe sowohl die Allgemeine Hochschulreife als auch die Note aus dem abgeschlossenen Erststudium als HZB, mit der ich mich auch damals für den Bachelor beworben habe.
Nun frage ich mich, welche Noten bei der Masterbewerbung miteinander verrechnet werden: Mein Abitur und der Psychologie-Bachelor oder mein erster Bachelor und der Psychologie-Bachelor?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Hallo Julianv,
ein in Deutschland abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern stellt ebenfalls eine Hochschulzugangsberechtigung dar (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html). Sie können sich bei einer Bewerbung also zwischen Ihrer ersten Hochschulzugangsberechtigung und dem Bachelorabschluss an einer Fachhochschule entscheiden, welches der beiden im Auswahlverfahren berücksichtigt werden soll.
Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych
ein in Deutschland abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern stellt ebenfalls eine Hochschulzugangsberechtigung dar (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html). Sie können sich bei einer Bewerbung also zwischen Ihrer ersten Hochschulzugangsberechtigung und dem Bachelorabschluss an einer Fachhochschule entscheiden, welches der beiden im Auswahlverfahren berücksichtigt werden soll.
Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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