Guten Tag,
ich bin zum Wintersemester 19/20 in das Studium gestartet. Aufgrund einiger privater und beruflicher Probleme, war es mir jedoch nicht möglich, alle Module erfolgreich abzuschließen und in alle Übungen zu gehen, um zu den Klausuren zugelassen zu werden. Ist es möglich, sich für die Module im nächtsen Jahr erneut anzumelden? Da im 2. Semester zudem einige Abhängigkeiten zu Modulen aus dem 1. Semester bestehen, müsste ich diese auch schieben und dann ebenfalls im Folgejahr nachholen. Damit würde ich die Regelstudienzeit natürlich in jedem Fall um 1 Jahr überschreiten. Ist das überhaupt möglich?
Da ich nebenbei arbeite, könnte ich natürlich auch ein Teilzeitstudium beantragen. Allerdings würde ich damit sämtliche Studentenprivilegien verlieren, was ich mir finanziell eigentlich nicht erlauben kann. Daher die Frage, ob die einmalige Aufsplitung von 2 Semestern auf 4 Semester möglich ist, ohne dass ich meinen Vollzeitstudenenstatus verliere.
Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort!
Liebe Ewa123 –
auch Teilzeitstudierende sind Studierende (mit vollem Studierendenstatus). Hier finden Sie alles dazu:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html
Grundsätzlich aber sind Fristen auch für Vollzeitstudierende in fast allen Studiengängen nicht mehr vorhanden.
„Da die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Universität Hamburg überwiegend keine Fristen mehr vorsehen, die sich im Falle eines Teilzeitstudiums verlängern würden, ist die Beantragung eines Teilzeitstudiums nur für die Studiengänge Rechtswissenschaft (Staatsexamen), Betriebswirtschaftslehre (B. Sc.), Business Administration (M. Sc.) und Lehramt an Beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften (B.Sc. und M.Sc.) von Bedeutung.“
Es wäre am sinnvollsten, wenn Sie sich mit Ihrem Studienbüro in Verbindung setzen würden, um die Angelegenheit vor Ort zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Hauke Winkler
auch Teilzeitstudierende sind Studierende (mit vollem Studierendenstatus). Hier finden Sie alles dazu:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html
Grundsätzlich aber sind Fristen auch für Vollzeitstudierende in fast allen Studiengängen nicht mehr vorhanden.
„Da die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Universität Hamburg überwiegend keine Fristen mehr vorsehen, die sich im Falle eines Teilzeitstudiums verlängern würden, ist die Beantragung eines Teilzeitstudiums nur für die Studiengänge Rechtswissenschaft (Staatsexamen), Betriebswirtschaftslehre (B. Sc.), Business Administration (M. Sc.) und Lehramt an Beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften (B.Sc. und M.Sc.) von Bedeutung.“
Es wäre am sinnvollsten, wenn Sie sich mit Ihrem Studienbüro in Verbindung setzen würden, um die Angelegenheit vor Ort zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
Campus-Center
Universität Hamburg
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