Ich bin 18 und z. Z. Auszubildende im 3. Lehrjahr als Rechtsanwalts und Notarfachangestellte. Ich wollte schon immer Rechtsanwalt werden, habe aber kein Abitur. Ich interessiere mich derzeit anstelle eines Abiturs nach der Ausbildung für eine Weiterbildung zum Rechts-(und ggf. Notar-)fachwirt. Kann ich mit diesen Abschlüssen und Kenntnissen ohne Abitur ein Jurastudenten nachgehen? Wichtig ist mir die Volljuristik und nicht z. B. Wirtschaftsjuristik o. ä.
Vielen Dank für antworten!
Hallo jufi,
Wenn Sie eine Fortbildung zum/zur Rechtsfachwirt/in abgeschlossen haben, besitzen Sie damit eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, d.h. Sie können jeden Studiengang der Uni Hamburg, darunter auch Rechtswissenschaft (Staatsexamen), studieren. Das Bewerbungsverfahren weicht allerdings von dem für Bewerber/innen mit Abitur ab. Weiterführende Informationen zum Verfahren finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie eine Fortbildung zum/zur Rechtsfachwirt/in abgeschlossen haben, besitzen Sie damit eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, d.h. Sie können jeden Studiengang der Uni Hamburg, darunter auch Rechtswissenschaft (Staatsexamen), studieren. Das Bewerbungsverfahren weicht allerdings von dem für Bewerber/innen mit Abitur ab. Weiterführende Informationen zum Verfahren finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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