Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei wollte ich fragen, ob die Einreichung der Bescheinigung des erfolgreichen Abschlusses bis März erfolgen muss, oder auch hier sich die Frist verlängert. Da ich nicht weiß wie schnell meine vorherige Hochschule aufgrund des Coronavirus und des damit zusammenhängenden Personalmangels arbeiten wird.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Hallo bktsc,
Ich habe Ihre Frage gerade hier beantwortet: viewtopic.php?f=6&t=11642
Wir bitten darum - auch bei Dringlichkeit der Anfrage - von Doppelanfragen abzusehen. Doppelanfragen beschleunigen nicht etwa die Antwortzeiten, sondern verlängern vielmehr die Bearbeitungszeiten der Anfragen an uns für alle Anfragenden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ich habe Ihre Frage gerade hier beantwortet: viewtopic.php?f=6&t=11642
Wir bitten darum - auch bei Dringlichkeit der Anfrage - von Doppelanfragen abzusehen. Doppelanfragen beschleunigen nicht etwa die Antwortzeiten, sondern verlängern vielmehr die Bearbeitungszeiten der Anfragen an uns für alle Anfragenden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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