Bearbeitet Freiwilliges Praktikum und Beurlaubung
Liebes Campus Center Team,

ich interessiere mich für ein freiwilliges Vollzeitpraktikum innerhalb des Sommersemesters und würde gerne wissen, ob ich mich aus diesem Grund beurlauben lassen kann. Da ich Bafög erhalte wäre ein Urlaubssemester aus dem Grund sinnvoll, da die Bafög Zahlung auch dann für das zusätzliche anfallende Semester erfolgt. Außerdem habe ich gelesen, dass man hierzu den Antrag bis zum 01.04. abschicken muss. Reicht es auch aus die Praktikumsbescheinigung nach zureichen sofern, diese noch nicht bis zum 01.04. vorliegt. Bis wann müsste diese dann voliegen?
Oder ist eine Antragsstellung nur möglich wenn bereits ein Nachweis des Praktikums beigefügt ist?
Wäre dann auch noch eine Antragsstellung nach dem 01.04. für das SoSe möglich?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße


Vivien Witte
Re: Freiwilliges Praktikum und Beurlaubung
Liebe Frau Witte,

Sie können den Antrag bereits jetzt stellen. Die Bescheinigung können Sie nachreichen, der Antrag wird aber erst dann abschließend bearbeitet, wenn Sie die Bescheinigung über das Praktikum einreichen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten