Bearbeitet Amtliche Beglaubigung nicht möglich (Covid-19)
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich studiere seid Oktober 2019 an der Uni Hamburg IAS. Zur erfolgreichen einschreibung muss ich noch eine Amtlich beglaubigte Kopie des Bacherlorzeugnisses und meine Exmatrikulationsbescheinigung einreichen. Aufgrund der momentanen Situation bekomme ich kein amtlich beglaubigte Kopie des Bechelorzeugnisses. Reicht es wenn ich vorläufig eine Kopie des Bechelorzeugnisses einreiche und die amtliche Beglaubigung dann nachreiche?

Beste Grüße,
Yannic
Re: Amtliche Beglaubigung nicht möglich (Covid-19)
Lieber Yannic,

wir haben seit Ihrem Studienbeginn die Einreichung von Unterlagen zur Immatrikulation etwas vereinfacht. Sie finden eine aktuelle Checkliste für Ihren Masterstudiengang unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#3897097. Für die mit * gekennzeichneten Unterlagen ist eine einfache Kopie ausreichend, aber es kann im Verlauf des Studiums eine amtliche Beglaubigung nachgefordert werden. Das gilt bei Ihnen auch für den Nachweis des Erststudienabschlusses und der Exmatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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