Bearbeitet Urlaubsemester bei Tätigkeit für das Robert Koch Institut
Guten Tag,

das Robert Koch Institut sucht derzeit Studierende, die bereit sind ein Urlaubssemester zu nehmen, als Unterstützungspersonal für den Kampf gegen das Coronavirus (vgl. https://www.jura.uni-hamburg.de/die-fak ... 03-22.html)

Würde eine solche Tätigkeit - natürlich mit entsprechenden Nachweisen - einen wichtigen Grund für eine Beurlaubung darstellen?

Vielen Dank & beste Grüße
Re: Urlaubsemester bei Tätigkeit für das Robert Koch Institut
Hallo jowo,

Ja, das ist ein Grund für eine Beurlaubung. Erforderlich ist ein Antrag auf Beurlaubung über STiNE sowie ein Nachweis der beschäftigenden Einrichtung.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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