Bearbeitet Exmatrikulation ausstehend
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe bereits den ersten Masterstudiengang überschritten und im Bachelorstudium ein Seminar nicht bestanden. Wann wird mein Master wiederrufen, bzw eingefroren? Ich brauche den Bescheid darüber.
Re: Exmatrikulation ausstehend
Lieber arkady,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Ihre Anfrage richtig interpretiere, aber der folgende Hinweis müsste für Sie relevant sein.
Wenn Sie im Wintersemester 2019/20 Ihr Masterstudium begonnen haben und eigentlich bis zum Ende des Wintersemesters 2019/20 Ihren Bachelorabschluss hätten nachweisen müssen, dann kann ich Sie beruhigen.

Die Frist für die Einreichung des Bachelorzeugnisses ist aufgrund der aktuellen Lage verlängert worden. Sie können dies auf der Webseite Auswirkungen der Corona-Pandemie für Studierende nachlesen:
Was passiert, wenn Master-Studierende, die unter Vorbehalt zum WS 19/20 zugelassen worden sind, den erfolgreichen Abschluss ihres Bachelorstudiums bis zum 31.03.2020 aufgrund der aktuellen Krise nicht nachweisen können?

Studierende, die hiervon betroffen sind, erhalten automatisch eine Fristverlängerung um sechs Monate. Sie müssen hierzu keinen Antrag stellen und sie bleiben bei entsprechender Rückmeldung immatrikuliert. Die Frist für den Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses verlängert sich bis zum 30.9.2020.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/newsroom/int ... l#12878518)
Falls dies Ihre Frage nicht oder nur unvollständig beantworten sollte, müssten Sie bitte nochmals schreiben. Vielen Dank.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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