Bearbeitet Anrechnen von bereits erbrachten Studienleistungen
Hallo,

ich stehe kurz vor meinem Abschluss des Bachelorstudiengangs Angewandte Sportwissenschaft der Universität Paderborn. Im Wintersemester würde ich gerne Lehramt für Sek 1&2 studieren.

Mich interessiert, in wie weit ich mir Leistungen (Abschluss B.A.) für das Fach Sport anrechnen lassen kann und ob das Ablegen der Sporteignungsprüfung noch erforderlich ist.


Mit freundlichen Grüßen
Re: Anrechnen von bereits erbrachten Studienleistungen
Hallo Gorzolka,

wenn die Studienleistungen aus Ihrem Erststudium inhaltlich vergleichbar mit dem Studiengang Bewegungswissenschaft sind, können Ihre Studienleistungen für das Unterrichtsfach Sport auch anerkannt werden. Dieses erfolgt aber erst nach erfolgreicher Immatrikulation an der Uni Hamburg. Ob Sie von der Eignungsprüfung freigestellt werden können, lassen Sie am besten vorab durch den Fachbereich unter studienbuero.bewegwiss@uni-hamburg.de überprüfen, sollten Sie Zweifel haben.

In der Regel sind Bewerber*innen von der Eignungsprüfung befreit, wenn sie an einer anderen Universität eine Eignungsfeststellung erfolgreich absolviert haben und eine schriftliche Bestätigung darüber vorlegen können. Diese Eignungsfeststellung darf jedoch nicht länger als zwei Jahre zurückliegen (s. Satzung § 1. und 1.1.4.). Der Stichtag ist wiederum der 01.06. eines jeden Jahres. Hochschulwechsler hingegen mit erfolgreichem Studienverlauf in einem bewegungswissenschaftlichen Studiengang können von der Eignungsprüfung auch befreit sein, auch dann, wenn die Eignungsprüfung an der vorherigen Hochschule länger als zwei Jahre zurück liegt.

Detaillierte Informationen zu den besonderen Zugangsvoraussetzungen finden Sie auch in der folgenden Satzung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -pb-28.pdf

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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