Hallo,
ich wollte mich zum Wintersemester 2020/21 für den Bachelorstudiengang Bewegungswissenschaft bewerben. Leider bin ich noch nicht im Besitz der dafür notwendigen Abzeichen der sportlichen Leistungen. Allrdings wird es durch die neuen Gesetze/Versammlungsverbote, zufolge des Covid-19 Virus Ausbruchs, nur sehr schwer möglich, diese noch vor Studienbeginn zu erwerben.
Welche Regelungen haben Sie dafür vorgesehen und kann man erforderliche Abzeichen und Prüfungen auch nachholen?
Herzlichen Dank.
Sarah Schweizer
Liebe Sarah Schweizer,
zunächst ist es wichtig festzuhalten, dass die entsprechenden Nachweise erst zur Immatrikulation und nicht schon zur Bewerbung zu erbringen sind.
Bei den besonderen Zugangsvoraussetzungen für den B.A. Bewegungswissenschaft handelt es sich im Detail um
Liebe Grüße
Thomas Walter
zunächst ist es wichtig festzuhalten, dass die entsprechenden Nachweise erst zur Immatrikulation und nicht schon zur Bewerbung zu erbringen sind.
Bei den besonderen Zugangsvoraussetzungen für den B.A. Bewegungswissenschaft handelt es sich im Detail um
- eine ärztliche Bescheinigung, dass die Bewerberin oder der Bewerber sporttauglich ist,
- den Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Ausbildung in Erster Hilfe),
- den Nachweis der Schwimm- und Rettungsfähigkeit (DRSA in Silber),
- den Nachweis leichtathletischer Grundfähigkeiten (Deutsches Sportabzeichen in Silber),
- den Nachweis der besonderen Bewegungsfähigkeit („Eignungsfeststellung“/Eignungsprüfung) durch das Ablegen einer sportpraktischen Prüfung.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -pb-28.pdf)
Liebe Grüße
Thomas Walter
Herzlichen Dank für die ausführlichen Informationen und die schnelle Antwort.