Sehr geehrte Damen und Herren des Campus-Center Forums,
Ich habe einen Praktikumsplatz für ein unbezahltes, freiwilliges Praktikum ab dem 14.9.20 bis zum 11.12.20. Auch der Praktikumsvertrag ist schon unterschrieben und wir haben uns auf einen Arbeitsumfang von 25 Wochenstunden geeinigt. Ich studiere derzeit im 4. Semester Ethnologie und plane mein Studium ganz normal fortzusetzen, nur de Anzahl meiner belegten Veranstaltungen dann etwas herunter zu fahren. Meine Fragen sind nun:
1. Muss ich einen Antrag auf ein Teilzeitstudium zum kommenden Semester stellen, da während dem Studium ja nur 20 Wochenstunden Arbeiten erlaubt sind? Oder zählt ein freiwilliges, unbezahltes Praktikum da nicht rein?
2. Können Sie mir sagen, ob ich meinen Werksstudentenjob, den ich dringend brauche, wie gewohnt neben Studium und Praktikum weiter ausführen kann, ohne Konsequenzen, wie Exmatrikulation zu fürchten?
Vielen Dank schonmal für ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Lilian Kraus
Liebe Lilian Kraus,
vonseiten der Universität Hamburg gibt es keine Beschränkung der möglichen Wochenarbeitszeit im Vollzeitstudium. Es ist ein weitverbreitetes Missverständnis, dass Studierende im Vollzeitstudium gemäß universitärer Regelungen nur 20 Stunden in der Woche arbeiten dürfen.
Früher wäre es eventuell dennoch sinnvoll gewesen, den Status auf Teilzeit zu ändern. Allerdings gibt es die entsprechenden Fristen, die sich durch ein Teilzeitstudium verlängern würden, nur noch in sehr wenigen Studiengängen (siehe https://www.uni-hamburg.de/teilzeit). Bei Ethnologie ist dies nicht der Fall. Sie können also selbstständig entscheiden wie viele Lehrveranstaltungen Sie besuchen wollen.
Natürlich müssen Sie mit anderen Institutionen abklären, ob die Erhöhung der Anzahl der Arbeitsstunden für Sie negative Konsequenzen hat; beispielsweise, wenn Sie in der Krankenversicherung der Studenten der GKV versichert sind, kann dies eine Statusänderung und höhere Beiträge bedeuten.
Auch Ihren Werksstudentenjob betreffend müssen Sie sich keine Sorgen bezüglich negativer Konsequenzen vonseiten der Universität Hamburg mache. Sie sollten jedoch eine solche Änderung mit Ihrem Arbeitgeber und den entsprechenden Stellen (Sozial-,Rentenversicherung usw.) absprechen bzw. sich umfassend informieren.
Liebe Grüße
Thomas Walter
vonseiten der Universität Hamburg gibt es keine Beschränkung der möglichen Wochenarbeitszeit im Vollzeitstudium. Es ist ein weitverbreitetes Missverständnis, dass Studierende im Vollzeitstudium gemäß universitärer Regelungen nur 20 Stunden in der Woche arbeiten dürfen.
Früher wäre es eventuell dennoch sinnvoll gewesen, den Status auf Teilzeit zu ändern. Allerdings gibt es die entsprechenden Fristen, die sich durch ein Teilzeitstudium verlängern würden, nur noch in sehr wenigen Studiengängen (siehe https://www.uni-hamburg.de/teilzeit). Bei Ethnologie ist dies nicht der Fall. Sie können also selbstständig entscheiden wie viele Lehrveranstaltungen Sie besuchen wollen.
Natürlich müssen Sie mit anderen Institutionen abklären, ob die Erhöhung der Anzahl der Arbeitsstunden für Sie negative Konsequenzen hat; beispielsweise, wenn Sie in der Krankenversicherung der Studenten der GKV versichert sind, kann dies eine Statusänderung und höhere Beiträge bedeuten.
Auch Ihren Werksstudentenjob betreffend müssen Sie sich keine Sorgen bezüglich negativer Konsequenzen vonseiten der Universität Hamburg mache. Sie sollten jedoch eine solche Änderung mit Ihrem Arbeitgeber und den entsprechenden Stellen (Sozial-,Rentenversicherung usw.) absprechen bzw. sich umfassend informieren.
Liebe Grüße
Thomas Walter