Liebe Sandra Baradaran,
Ihre Fragen lassen sich relativ leicht mit einem Hinweis auf die Regelung für das Zweitstudium an der Universität Hamburg beantworten.
An der Universität Hamburg wird in fast allen Fällen nicht zwischen Erst- und Zweitstudium unterschieden. Eine Ausnahme besteht nur für die Studiengänge
Medizin,
Zahnmedizin und
Pharmazie, die über das Zentrale Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge der "Stiftung für Hochschulzulassung" (hochschulstart.de) vergeben werden.
Alle Bewerber*innen für den Studiengang
B.Sc. Psychologie bewerben sich also unter den gleichen Bedingungen und konkurrieren dabei um die zur Verfügung stehenden Studienplätze, unabhängig von einem vorherigen Studium und eventuell bereits vorhanden Studienabschlüssen. Eine zu erwähnende Besonderheit ist, dass der erste Studienabschluss unter bestimmten Bedingungen auch als
Hochschulzugangsberechtigung (HZB) verwendet werden kann. Dies ist dann vorteilhaft, wenn der Studienabschluss eine bessere Note als das Abitur aufweist.
Das Bewerbungsverfahren für den
B.Sc. Psychologie wird über das
Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) auf
www.hochschulstart.de organisiert, welches nicht mit dem
Zentralen Vergabeverfahren für die drei oben genannten Studiengänge zu verwechseln ist.
Detaillierte Informationen für die Bewerbung zum Wintersemester 2020/21 werden, sobald diese verfügbar sind, auf unsere
Webseite zum Thema DoSV zu finden sein. Allerdings wird das Verfahren prinzipiell sehr ähnlich wie im Sommersemester 2020 ablaufen.
Aktuell finden Sie dort noch die Informationen des letzten Bewerbungsverfahrens (Sommersemester 2020), weil die
Corona-bedingte Planung mit hochschulstart.de noch abgestimmt werden muss.
Ich hoffe, dies beantwortet Ihre Fragen. Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, nochmals zu schreiben.
Liebe Grüße
Thomas Walter