Bearbeitet Zweitstudium Psychologie
Guten Tag,

ich möchte mich für ein Psychologie BA Studium an der Uni Hamburg bewerben.

Ich habe bereits BWL Finanzwesen 2014-2017 studiert und würde gerne die nächste Stufe mit dem Psychologiestudium angehen.

1. Wie sieht es mit der Bewerbung für ein Zweitstudium für Psychologie an der Uni Hamburg aus?

2. Ist das ebenfalls ein getrenntes Auswahlverfahren, bei dem ich auch eine Begründung für ein Zweitstudium bzw Bewerbung schreiben muss?

3. Wird mir durch StiNe und DoSV (Hochschulstart) gesagt, wie die Bewerbung für ein Zweitstudium abläuft?

4. Zahle ich extra Gebühren und gibt es einen Prozentsatz der für Zweitbewerber gedacht ist in Psychologie?

Vielen lieben Dank im Voraus und entschuldigen Sie meine Verwirrung :)

Beste Grüße und bleiben Sie alle gesund,
Sandra Baradaran
Re: Zweitstudium Psychologie
Liebe Sandra Baradaran,

Ihre Fragen lassen sich relativ leicht mit einem Hinweis auf die Regelung für das Zweitstudium an der Universität Hamburg beantworten.
An der Universität Hamburg wird in fast allen Fällen nicht zwischen Erst- und Zweitstudium unterschieden. Eine Ausnahme besteht nur für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie, die über das Zentrale Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge der "Stiftung für Hochschulzulassung" (hochschulstart.de) vergeben werden.

Alle Bewerber*innen für den Studiengang B.Sc. Psychologie bewerben sich also unter den gleichen Bedingungen und konkurrieren dabei um die zur Verfügung stehenden Studienplätze, unabhängig von einem vorherigen Studium und eventuell bereits vorhanden Studienabschlüssen. Eine zu erwähnende Besonderheit ist, dass der erste Studienabschluss unter bestimmten Bedingungen auch als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) verwendet werden kann. Dies ist dann vorteilhaft, wenn der Studienabschluss eine bessere Note als das Abitur aufweist.

Das Bewerbungsverfahren für den B.Sc. Psychologie wird über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) auf www.hochschulstart.de organisiert, welches nicht mit dem Zentralen Vergabeverfahren für die drei oben genannten Studiengänge zu verwechseln ist.
Detaillierte Informationen für die Bewerbung zum Wintersemester 2020/21 werden, sobald diese verfügbar sind, auf unsere Webseite zum Thema DoSV zu finden sein. Allerdings wird das Verfahren prinzipiell sehr ähnlich wie im Sommersemester 2020 ablaufen.
Aktuell finden Sie dort noch die Informationen des letzten Bewerbungsverfahrens (Sommersemester 2020), weil die Corona-bedingte Planung mit hochschulstart.de noch abgestimmt werden muss.

Ich hoffe, dies beantwortet Ihre Fragen. Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, nochmals zu schreiben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Re: Zweitstudium Psychologie
Sehr geehrter Herr Walter,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort auf die Frage zur Bewerbung für Psychologie als Zweitstudium. Ich habe eine ähnliche Situation nur möchte ich mich bewerben mit der Note von meinem deutschen Studium der Sozialen Arbeit (2010-2014) da es mir unkomplizierter erscheint als die Bewerbung mit einem ausländischen Abiturzeugnis- und Hochschulzeugnis. Außerdem ist die Note vom Studium der Sozialen Arbeit vermutlich besser. Sie haben jedoch geschrieben, dass dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

1.Wie könnte ich erfahren wovon das abhängig ist ob ich mich auf der Basis meines ersten Studiums und nicht auf der basis der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung bewerben kann?

2. Meine Durchschnittsnote beim Bachelor der Sozialen Arbeit ist 1,4. Kann ich mich für ein Psychologie Studium trotzdem bewerben obwohl NC-Werte für 2020 1,3 sind.

3. Würde ich als Ukrainerin mit einer Niederlassungserlaubnis und einem abgeschlossenen deutschen Bachelorstudium am allgemeinen Platzvergabeverfahren partizipieren oder wäre ich eine Quotenbewerberin?

Vielen Dank im Voraus!

Mit herzlichen Grüßen
Lena
Re: Zweitstudium Psychologie
Liebe Lena,

Wenn Sie ein Bachelorstudium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben, besitzen Sie eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung und sind damit ungeachtet Ihrer Staatsbürgerschaft deutschen Bewerber*innen gleich gestellt. Sie können sich daher mit Ihrer Bachelornote bewerben.

Ob eine 1,4 für eine Zulassung ausreichen wird, können wir aber natürlich nicht vorhersagen. Wie hoch der NC im nächsten Zulassungsverfahren sein wird, lässt sich zu diesem Zeitpunkt nicht sagen, da die NC-Werte nicht festgelegt werden, sondern sich immer erst im Verlauf des Verfahrens aus der Anzahl der Bewerber*innen, deren Durchschnittsnoten und der Anzahl der Studienplätze ergeben. Nähere Informationen zum Zustandekommen des NC finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html Sie können eine Tendenz den Werten der letzten Jahre entnehmen, die Sie in dieser Tabelle finden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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