Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich einer Bewerbung ins höhere Fachsemester im Studiengang Jura mit Abschluss Staatsexamen frage ich mich, ob das noch postalisch einzureichende Zwischenprüfungszeugnis ein Originaldokument sein muss.
Auf der Homepage der Fakultät Jura steht, dass ein Zwischenprüubgszeugnis einzureichen sei. Später bei der Immatrikulation muss jedoch das Original noch vorgelegt werden.
Bedeutet das jetzt, dass eine einfache Kopie (Scankopie) für die Bewerbung ausreicht, oder muss schon gleich bei der Bewerbung ein Original beziehungsweise eine beglaubigte Kopie eingereicht werden?
Mit freundlichen Grüßen
A Fuchs