Ich studiere im 4. Semester Sonderpädagogik mit Biologie und würde gerne mein Unterrichtsfach wechseln. Aufgrund des neuen Modells stellen sich mir jedoch noch einige Fragen:
- Müsste ich auch meinen Sonderpädagogik/Erzwiss Anteil auf das neue Modell mit den neuen Kursen ändern oder bleibt es da beim alten Studienplan?
- Könnte man trotz der neuen Ordnungen Kurse vorziehen? Da ich in Sonderpädagogik schon relativ weit bin würde ich dies gerne tun, oder gibt es dann die neuen Kurse noch gar nicht für weitere Semester?
- Was passiert, wenn ich in kein neues Fach reinkomme? Ich müsste Biologie im 1. Semester anfangen, allerdings haben ja auch die eine neue Studienordnung. Würde ich dann ins „neue Modell“ fallen, und die neuen Kurse ab dem 1. Semester mitmachen können?
Liebe kimberley,
die Formulierung "neues Modell" ist etwas irreführend. Ab dem Wintersemester 2020/21 werden im Rahmen der Umstrukturierung des Lehramtsstudiums an der Universität Hamburg neue Lehramtsstudiengänge im Bachelor angeboten. Eine Bewerbung in die alten Studiengänge ist ab dem Wintersemester 2020/21 nicht mehr möglich.
Da ein Wechsel des Unterrichtsfachs formal durch eine Neubewerbung in den jeweiligen Studiengang mit anderen Unterrichtsfächern erfolgt, gilt diese Regelung auch für den Fachwechsel in den Lehramtsstudiengängen. Eventuell wird es zum Sommersemester noch eine zusätzliche alternative Möglichkeit des Wechsels der Unterrichtsfächer innerhalb der alten Studiengänge angeboten. Allerdings sind dies nur interne Diskussionen und hierzu wurden noch keine Beschlüsse gefasst. Ich würde Ihnen raten, sich nicht darauf zu verlassen, dass eine solche zusätzliche Option im Sommersemester 2021 bestehen wird.
Wenn Sie sich dann erfolgreich für den neuen Lehramtsstudiengang mit dem gewünschten Unterrichtsfach beworben haben, dann gelten die Regelungen dieses neuen Studiengangs für Sie.
Sie studieren dann gemäß der Studienordnung dieses neuen Studiengangs. Sollte es also Unterschiede bezüglich der verschiedenen Studienanteile oder des Studienplans im Vergleich zu Ihrem aktuellen Studiengang geben, dann gelten diese für Sie in vollem Umfang.
Bezüglich der Anerkennung von bereits erbrachen Studien- und Prüfungsleistungen aus Ihrem alten Studiengang für Ihren neuen Studiengang, müssten Sie sich an die für die jeweiligen Teilstudiengänge zuständigen Fachbereiche bzw. Fakultäten wenden. Der Kontakt läuft dabei über die jeweiligen Studienbüros der Fachbereiche bzw. der Fakultäten. Gleiches gilt für die Hochstufung innerhalb des neuen Studiengangs und die Möglichkeiten Module "vorzuziehen".
Falls Ihre Bewerbung nicht erfolgreich ist, Sie also keine Zulassung für die einzelnen Teilstudiengänge erhalten, dann bleiben Sie weiterhin in Ihrem alten Studiengang mit Ihrem aktuellen Unterrichtsfach immatrikuliert. Sie würden dann, da keine Wechsel des Studiengangs stattgefunden hat, weiter nach Ihrer bisherigen Studienordnung studieren.
Bitte lassen Sie es mich wissen, wenn Sie zu diesem Thema noch weitere Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter
die Formulierung "neues Modell" ist etwas irreführend. Ab dem Wintersemester 2020/21 werden im Rahmen der Umstrukturierung des Lehramtsstudiums an der Universität Hamburg neue Lehramtsstudiengänge im Bachelor angeboten. Eine Bewerbung in die alten Studiengänge ist ab dem Wintersemester 2020/21 nicht mehr möglich.
Da ein Wechsel des Unterrichtsfachs formal durch eine Neubewerbung in den jeweiligen Studiengang mit anderen Unterrichtsfächern erfolgt, gilt diese Regelung auch für den Fachwechsel in den Lehramtsstudiengängen. Eventuell wird es zum Sommersemester noch eine zusätzliche alternative Möglichkeit des Wechsels der Unterrichtsfächer innerhalb der alten Studiengänge angeboten. Allerdings sind dies nur interne Diskussionen und hierzu wurden noch keine Beschlüsse gefasst. Ich würde Ihnen raten, sich nicht darauf zu verlassen, dass eine solche zusätzliche Option im Sommersemester 2021 bestehen wird.
Wenn Sie sich dann erfolgreich für den neuen Lehramtsstudiengang mit dem gewünschten Unterrichtsfach beworben haben, dann gelten die Regelungen dieses neuen Studiengangs für Sie.
Sie studieren dann gemäß der Studienordnung dieses neuen Studiengangs. Sollte es also Unterschiede bezüglich der verschiedenen Studienanteile oder des Studienplans im Vergleich zu Ihrem aktuellen Studiengang geben, dann gelten diese für Sie in vollem Umfang.
Bezüglich der Anerkennung von bereits erbrachen Studien- und Prüfungsleistungen aus Ihrem alten Studiengang für Ihren neuen Studiengang, müssten Sie sich an die für die jeweiligen Teilstudiengänge zuständigen Fachbereiche bzw. Fakultäten wenden. Der Kontakt läuft dabei über die jeweiligen Studienbüros der Fachbereiche bzw. der Fakultäten. Gleiches gilt für die Hochstufung innerhalb des neuen Studiengangs und die Möglichkeiten Module "vorzuziehen".
Falls Ihre Bewerbung nicht erfolgreich ist, Sie also keine Zulassung für die einzelnen Teilstudiengänge erhalten, dann bleiben Sie weiterhin in Ihrem alten Studiengang mit Ihrem aktuellen Unterrichtsfach immatrikuliert. Sie würden dann, da keine Wechsel des Studiengangs stattgefunden hat, weiter nach Ihrer bisherigen Studienordnung studieren.
Bitte lassen Sie es mich wissen, wenn Sie zu diesem Thema noch weitere Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter