Bearbeitet Magister Theologiae oder 1. Theologische Prüfung?
Sehr geehrte Damen und Herren,

Derzeit studiere ich Evangelische Theologie, mit dem Berufsziel Pfarrerin zu werdenund habe vergangenes Semester nach alter Studienordnung meine Zwischenprüfung abgelegt und auch ein Zeugnis dafür bekommen.

Seit diesem Semester studiere ich nach der modularisierten Ordnung (hier nennt sich dieser Studiengang Magister Theologiae) und habe vor einiger Zeit erfahren, dass mir für die Zwischenprüfung nach nun eben dieser Studienordnung eine Religionspädagische Arbeit fehlt, welche ich in den nächsten Wochen verfassen werde. Somit hätte ich alle Voraussetzungen nach der neuen Ordnung erfüllt.

Nun möchte ich mich in Hamburg bewerben, um im April mein Studium dort weiterführen zu können. Im Internet habe ich in Erfahrung gebracht, dass das Hauptstudium zulassungsfrei und es somit möglich ist, einen "Transcript of Records" bis zum 1. April 2016 nachzureichen (somit auch mein "aktuelles" Zwischenprüfungszeugnis und meinen Schein über die Arbeit).

Ich möchte gerne wissen, worauf ich bei der Bewerbung und auch im Allgemeinen bzgl. Anrechnung zu achten habe. Gestern habe ich meinen Account bei Stine angelegt und mich gefragt, ob ich als angestrebten Abschluss nun "Magister, MagTh" oder "Erstes Theologisches Examen" angeben soll. Derzeit gehöre ich der Kirche Rheinland an, welche mir mein Examen nach 2018 lediglich nach neuer/modularisierter Ordnung abnehmen würde. Ich möchte gerne sicher gehen, dass mir bei meiner Bewerbung dadurch kein Fehler unterläuft.

Und würde ich mich für ein Hauptstudium oder ein höheres Fachsemester bewerben müssen? Derzeit studiere ich im ersten des Hauptstudiums. Oder würde man das dann letztlich noch einmal bzgl. der Anerkennung klären?
​Auf der Homepage habe ich gelesen, dass der Bescheid bis zum 10. Februar 2016 erfolgt. Wie müsste ich im Falle eines Studienplatzes in Hamburg dann vorgehen?

Über Ihre Unterstützung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Re: Magister Theologiae oder 1. Theologische Prüfung?
Liebe StellaSu,

Wenn Ihr Berufsziel Pfarrerin ist, müssen Sie an der Uni Hamburg den Studiengang Evangelische Theologie mit dem dem Abschluss "Erste Theologische Prüfung" studieren und diesen Abschluss dem entsprechend auch in der Online-Bewerbung als angestrebten Abschluss auswählen. Wie Sie schon im telefonischen Kontakt mit der Zentralen Studienberatung erfahren haben, müssen Sie sich bezüglich der Frage danach, ob eine Bewerbung für diesen Studiengang mit einem Zeugnis aus einem Studiengang mit dem Abschluss Magister Theologiae möglich ist, an das Team Bewerbung und Zulassung wenden. Da dies eine personenbezogene Frage ist, nutzen Sie dafür bitte das folgende Kontaktformular: http://www.uni-hamburg.de/studium

Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie den Zulassungsbescheid bei einer Bewerbung ins Hauptstudium am 24.02.2016. Anschließend haben Sie eine Annahmefrist von 14 Tagen, also bis zum 09.03.2016. Sie nehmen den Studienplatz an der Uni Hamburg an, indem Sie den Immatrikulationsantrag, den Sie mit der Zulassung erhalten, zusammen mit allen nötigen Unterlagen postalisch an das Team Bewerbung und Zulassung senden oder persönlich im Campus Center abgeben. Aktuelle Informationen zu den nötigen Unterlagen finden Sie zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Bescheide hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html

Da es sich bei dem Studiengang Evangelische Theologie mit dem Abschluss "Erste Theologische Prüfung" um ein in Grund- und Hauptstudium unterteiltes Studium handelt, bewerben Sie sich in das Hauptstudium und nicht für ein höheres Fachsemester. Anrechnungsfragen müssen Sie, wie Sie ebenfalls schon im telefonischen Kontakt erfahren haben, direkt mit dem Fachbereich Evangelische Theologie klären: https://www1.theologie.uni-hamburg.de/d ... atung.html (Kontakt -> Prüfungsangelegenheiten (nicht BA/MA)).

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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