Moin moin liebes Campus Forum Team,
ich haette da mal eine frage bzg. des MASTER Holzwirtschaft dort steht in der beschreibung
Eine Bewerbung ist grundsätzlich zu einem Wintersemester und ausnahmsweise auch zum Sommersemester 2016 möglich; [...] für ein Sommersemester 1.12. - 15.1. Was genau soll man da unter ausnahmsweise verstehen?
Des weiteren ist es so das ich momentan in der Endphase meines Deutsch-Franz. Studiums mich befinde was bedeutet das ich alle arbeiten abgeschlossen sowie meine BA abgegeben habe und jetzt halt auf die benotung/bestaetigung des Bachelors warte. Es handelt sich hierbei um eine Kooperation zwischen der HTW SAAR Hochschule in Deutschland und der "Universiter de Lorraine" in Frankreich, zwieschen welchen wir jedes Jahr wechsel und auch in den jeweiligen Landessprache Kurse habe...
Was mich zur naechsten Frage bringt: muss ich dafuer meine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen obwohl ich deutscher bin?? (auf meinem Bachelor wird stehen: Deutsch-Franz. Bachelor of Art mit schwerpunkt Logistik)
Mfg.
Paul
Lieber Paul,
Mit "ausnahmsweise" ist gemeint, dass eine Bewerbung für diesen Masterstudiengang nicht regulär zu jedem Sommersemester, sondern normalerweise immer nur zum Wintersemester möglich ist.
Ob das Zeugnis eines zweisprachigen Bachelorabschlusses als Sprachnachweis ausreichend ist, hängt davon ab, wie die Sprachanteile innerhalb des Studiums gewichtet sind. Wenn Sie aber Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, können Sie einfach zur Immatrikulation Ihr deutsches Abiturzeugnis einreichen - dies ist als Sprachnachweis natürlich ausreichend. Sollten Sie nicht über eine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung verfügen, wenden Sie sich bitte noch einmal über das folgende Kontaktformular an das Team Bewerbung und Zulassung und schicken Ihr Bachelorzeugnis oder ein Transcript of Records mit, damit geklärt werden kann, ob Ihr Bachelor ausreichend deutsche Sprachanteile enthält, um als Sprachnachweis ausreichend zu sein: http://www.uni-hamburg.de/studium
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Mit "ausnahmsweise" ist gemeint, dass eine Bewerbung für diesen Masterstudiengang nicht regulär zu jedem Sommersemester, sondern normalerweise immer nur zum Wintersemester möglich ist.
Ob das Zeugnis eines zweisprachigen Bachelorabschlusses als Sprachnachweis ausreichend ist, hängt davon ab, wie die Sprachanteile innerhalb des Studiums gewichtet sind. Wenn Sie aber Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, können Sie einfach zur Immatrikulation Ihr deutsches Abiturzeugnis einreichen - dies ist als Sprachnachweis natürlich ausreichend. Sollten Sie nicht über eine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung verfügen, wenden Sie sich bitte noch einmal über das folgende Kontaktformular an das Team Bewerbung und Zulassung und schicken Ihr Bachelorzeugnis oder ein Transcript of Records mit, damit geklärt werden kann, ob Ihr Bachelor ausreichend deutsche Sprachanteile enthält, um als Sprachnachweis ausreichend zu sein: http://www.uni-hamburg.de/studium
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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