Bearbeitet Nachweis erbrachter Leistungen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde mich gerne für ein Zweitstudium für das Fach Rechtswissenschaft bewerben. Mein vorheriges Studium hat nichts mit diesem Fach zu tun. Ich habe aber während der Schulzeit ein Semester Jura im Rahmen eine Frühstudiums "studiert". Dieses Semester wurde mir auch in meiner Semesterzahl angerechnet. Nun verlangt die Universität Hamburg einen Nachweis über erbrachte/nicht erbrachte Leistungen, um sich für das 1. Fachsemester zu bewerben. Leider weiß ich nicht, ob ich damals (im Rahmen des Frühstudiums) wirklich immatrikuliert war und habe hierzu auch keine offiziellen Bestätigungen der damaligen Uni erhalten. Es wurden keine Leistungen erbracht. Ist es nötig nun einen Nachweis, auch für nicht erbrachte Leistungen im Rahmen des Frühstudiums, zu erbringen?

Mit freunlichen Grüßen
Re: Nachweis erbrachter Leistungen
Liebe*r ErwM ,

mir sind die Regelungen Ihrer vorherigen Hochschule zum "Frühstudiums" nicht bekannt. Daher kann ich Ihnen auch nicht sagen, ob Sie im Rahmen eines solchen Frühstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft regulär immatrikuliert waren.

Sie müssten sich bezüglich dieser Frage also bei Ihrer vorherigen Hochschule erkundigen. Der Nachweis, dass in einem Studiengang noch keine Leistungen erbracht wurden, ist nur dann erforderlich, wenn Sie im gleichen Studiengang schon einmal immatrikuliert waren. Der gleiche Studiengang liegt nur dann vor, wenn es sich um den gleichen Abschluss ("Staatsexamen") und die exakt gleiche Studiengangsbezeichnung ("Rechtswissenschaft") handelt.

Bitte lassen Sie es mich wissen, wenn Sie hierzu noch weitere Fragen haben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten