Bearbeitet Zweitstudium/Anmeldung/Leistungsnachweise
Moin,

ich habe bis letztes Jahr an der Universität Hamburg Chemie studiert wurde dann aber leider aufgrung eines dreimaligen Nichtbestehens einer Prüfung exmatrikuliert. Jetzt würde ich mich gerne zum Wintersemester 20/21 auf Lebensmittelchemie bewerben und dort meine schon erbrachten Leistungen anrechnen lassen. Hierzu meine Fragen: wenn ich mir einen neuen Bewerbungsaccount in Stine einrichten möchte, wird mir gesagt dass meine Email-adresse bereits im System ist, welche sicherlich noch von meinem letzten Studiengang gespeichert ist. Muss ich mir jetzte eine neue Email zulegen oder kann der Technische Support meine alte Email irgendwie aus dem System löschen?

Weiter würde ich gerne wissen ob die das Bewerbungsverfahren bei einem Zweitstudium die selben wie bei einem ERststudium sind. Muss ich mich also einfach auf den Studiengang bewerben und falls ich eine Zusage bekomme, mich dann darum kümmern meine schon erbrachten Credits anrechnen zu lassen oder muss ich im Vorfeld abklären ob und wieviel der schon erbrachten Leistungen mir angerechnet werden kann und mich dem hingehend anders bewerben?

Liebe Grüße und danke für eine Antwort,
Denny
Re: Zweitstudium/Anmeldung/Leistungsnachweise
Liebe*r Denny,

ich werde versuchen, die verschiedenen Punkte aus Ihrer Anfrage der Reihe nach zu beantworten.

1) Bezüglich des Bewerbungsaccounts müssten Sie sich bitte an das für technische Fragen zuständige Rechenzentrum wenden: https://www.rrz.uni-hamburg.de/beratung ... eline.html.

2) An der Universität Hamburg gibt es, mit Ausnahme der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie, keine Unterscheidung von Erst- und Zweitstudiumsbewerber*innen.

3) Die Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt an der Universität Hamburg generell erst nach der Immatrikulation. Sie müssen sich also, nachdem der Immatrikulationsprozess abgeschlossen ist, an das zuständige Studienbüro Chemie wenden, die Sie über den Ablauf der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen am Fachbereich informieren werden.

4) Da Sie erwähnt haben, dass Sie Chemie an der Universität Hamburg studiert haben und "dann aber leider aufgrund eines dreimaligen Nichtbestehens einer Prüfung exmatrikuliert" wurden, würde ich auf diesen Punkt gerne noch mal kurz eingehen.

In der Regel erfolgt die Exmatrikulation aus einem Studiengang nur bei endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung. Da ich vermute, dass dies bei Ihnen der Fall war, sind die folgenden Hinweise für Sie relevant.

Sie müssen zur Immatrikulation zusammen mit den übrigen geforderten Unterlagen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fachbereichs Chemie einreichen, aus der hervorgeht, dass Ihr endgültiges Nichtbestehen im Studiengang B.Sc. Chemie unschädlich ist für ein Studium des B.Sc. Lebensmittelchemie. Dies ist dann der Fall, wenn die Prüfung, die Sie im B.Sc. Chemie endgültig nicht bestanden haben, kein verpflichtender Bestandteil des Studiengangs B.Sc. Lebensmittelchemie ist.

Ich würde Ihnen daher raten, sich möglichst zeitnah um diese Unbedenklichkeitsbescheinigung zu kümmern, indem Sie sich an das Studienbüro des Fachbereichs Chemie wenden. Sollte die endgültig nicht bestandene Prüfung verpflichtender Teil des B.Sc. Lebensmittelchemie sein, dann können Sie sich für diesen Studiengang leider nicht mehr bewerben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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