Bearbeitet Endgültig nicht bestanden ?
Guten Tag,

ich studiere Vwl an der Uni Hamburg im 2. Semester und müsste noch 2 Prüfungen aus dem ersten Semester nachholen, bei denen ich jeweils den ersten Prüfungsversuch nicht bestanden habe ( Mathe und Statistik 1 ).
Ich würde gerne baldig die Hochschule wechseln in einen anderen Studiengang bei dem auch ein Modul vorkommen würde, das den jetzigen Modulen Mathe 1 und Statistik 1 ähnelt.


Ich frage mich jetzt, ob es auch als endgültig nicht bestandene Klausuren gilt, wenn ich mich für beide der Klausuren abmelde und den 2. Bzw. 3. Versuch/e niemals wahrnehme.
Ist es ein automatisches Versäumen und deswegen auch nicht-bestehen , wenn man es gar nicht erst versucht obwohl man abgemeldet ist?

Vielen Dank im Voraus !
Lg
Re: Endgültig nicht bestanden ?
Liebe*r Nicodoe,

eine Prüfung ist erst dann endgültig nicht bestanden, wenn Sie den letzten Prüfungsversuch nicht bestanden haben.

Bezüglich der Fristen für die Prüfungsversuche und den Regelungen zur Abmeldung von Prüfungen müssten Sie sich bitte an das zuständige Studienbüro Volkswirtschaftslehre wenden.
Vielen Dank.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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