Liebes Campus-Team,
ich habe ein paar Fragen zum M.A. Journalistik und Kommunikationswissenschaft.
Wann werden die Zulassungs-/Ablehnungsbescheide für diesen Studiengang verschickt? Ist es möglich sich bei einem Ablehnungsbescheid noch für den M.A. Medienwissenschaften zu bewerben, da die Bewerbungsfrist für diesen erst der 20.8. ist?
Zulassungsvoraussetzung für den M.A. Journalistik und Kommunikationswissenschaft ist ein Motivationsschreiben. Auf Seite 5 und 8 der Bewerberinformation (https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... schaft.pdf) sind einmal 500 und einmal 550 Wörter als Maximalgrenze angegeben. Woran soll ich mich orientieren?
Ich habe online keine Angaben zu Bewerberzahlen gefunden. Geben Sie Auskunft darüber wie viele BewerberInnen es z.B. im vergangenen Jahr für diesen Studiengang gab, sodass man die eignen Chancen auf Zulassung besser einschätzen kann?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Viele Grüße
Hallo Hello,
Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für die Masterstudiengänge werden Ihnen am 19.08.2020 über Ihr Online-Bewerbungsaccount zur Verfügung gestellt. Bei einer Ablehnung ist keine Bewerbung für einen anderen Masterstudiengang möglich, da die Bewerbungsfrist für die Masterstudiengänge am 15.07. endet. Es wäre höchsten noch eine Bewerbung für eine Bachelorstudiengang möglich, da die Bewerbungsfrist für das erste Fachsemester der Bachelorstudiengänge bis zum 20.08. läuft. Um sich im Falle einer Ablehnung auf einen Bachelorstudiengang zu bewerben, müssen Sie Ihre Bewerbung für den Master am 19. oder 20.08. wieder öffnen lassen und auf eine Teilnahme am Nachrückverfahren für den Masterstudiengang verzichten.
Ihre Frage bezüglich der Maximalanzahl Wörter müssen Sie an den Fachbereich Sozialwissenschaften richten, da das Auswahlverfahren für den Studiengang am Fachbereich durchgeführt wird. Kontaktdaten finden Sie in dem Dokument, auf das Sie sich beziehen.
Zum Wintersemester 2019/20 gab es für den M.A. Journalistik und Kommunikationswissenschaft 126 Bewerbungen auf 32 Studienplätze.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für die Masterstudiengänge werden Ihnen am 19.08.2020 über Ihr Online-Bewerbungsaccount zur Verfügung gestellt. Bei einer Ablehnung ist keine Bewerbung für einen anderen Masterstudiengang möglich, da die Bewerbungsfrist für die Masterstudiengänge am 15.07. endet. Es wäre höchsten noch eine Bewerbung für eine Bachelorstudiengang möglich, da die Bewerbungsfrist für das erste Fachsemester der Bachelorstudiengänge bis zum 20.08. läuft. Um sich im Falle einer Ablehnung auf einen Bachelorstudiengang zu bewerben, müssen Sie Ihre Bewerbung für den Master am 19. oder 20.08. wieder öffnen lassen und auf eine Teilnahme am Nachrückverfahren für den Masterstudiengang verzichten.
Ihre Frage bezüglich der Maximalanzahl Wörter müssen Sie an den Fachbereich Sozialwissenschaften richten, da das Auswahlverfahren für den Studiengang am Fachbereich durchgeführt wird. Kontaktdaten finden Sie in dem Dokument, auf das Sie sich beziehen.
Zum Wintersemester 2019/20 gab es für den M.A. Journalistik und Kommunikationswissenschaft 126 Bewerbungen auf 32 Studienplätze.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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