Hallo,
ich hätte eine ganz spezifische Frage zum Studieren von zwei Mastern an der Uni Hamburg:
Und zwar würde ich gerne den Master Journalistik und den Master Geschichte studieren. Da der Journalistik-Master zulassungsbeschränkt ist, bewerbe ich mich zunächst für diesen Studiengang.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich direkt ein Doppelstudium beantrage, oder nicht. (Und: Ob das in dem Fall überhaupt genehmigt werden würde).
Wäre es andernfalls wohl möglich, Geschichtsmodule bereits zu belegen und die "Scheine" zu sammeln, ohne in den Studiengang eingeschrieben zu sein? Dann könnte ich den ersten Masterstudiengang abschließen, mich erst dann in den Geschichtsmaster immatrikulieren und die bereits erworbenen LPs anrechnen lassen?
Diese Fragen werde ich auch an die zuständigen Prüfungsbüros richten, aber ich dachte, ich frage hier erst einmal allgemein nach der Machbarkeit nach.
Lieben Dank!
Hallo annaberlin,
Wenn Sie beide Master parallel beginnen möchte, stellen Sie den Antrag auf das Doppelstudium als Sonderantrag mit Ihrer Bewerbung für den Master Journalistik. Wenn Sie den Master Geschichte erst später dazu nehmen möchten, stellen Sie den Antrag mit Ihrer späteren Bewerbung für den Master Geschichte: https://www.uni-hamburg.de/doppelstudium Ob das Doppelstudium genehmigt wird, hängt davon ab, ob Ihnen die Fachbereiche Sozialwissenschaft und Geschichte die Durchführbarkeit des Doppelstudiums bescheinigen. Hierfür dürfte es keine Unterschied machen, ob sie den Antrag gleich mit Ihrer jetzigen Bewerbung oder mit einer späteren Bewerbung für den Master Geschichte stellen.
Ihre letzte Frage ist beim Studienbüro Geschichte besser aufgehoben als hier - Sie hatten ja ohnehin vor, dort zu fragen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie beide Master parallel beginnen möchte, stellen Sie den Antrag auf das Doppelstudium als Sonderantrag mit Ihrer Bewerbung für den Master Journalistik. Wenn Sie den Master Geschichte erst später dazu nehmen möchten, stellen Sie den Antrag mit Ihrer späteren Bewerbung für den Master Geschichte: https://www.uni-hamburg.de/doppelstudium Ob das Doppelstudium genehmigt wird, hängt davon ab, ob Ihnen die Fachbereiche Sozialwissenschaft und Geschichte die Durchführbarkeit des Doppelstudiums bescheinigen. Hierfür dürfte es keine Unterschied machen, ob sie den Antrag gleich mit Ihrer jetzigen Bewerbung oder mit einer späteren Bewerbung für den Master Geschichte stellen.
Ihre letzte Frage ist beim Studienbüro Geschichte besser aufgehoben als hier - Sie hatten ja ohnehin vor, dort zu fragen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hallo,
jetzt hätte ich doch noch eben eine Frage zum Doppelstudium: Wie stehen denn die Chancen, dass dies genehmigt würde? (Unter der Voraussetzung, dass die Bescheinigungen in der Online-Bewerbung eingereicht wurden).
Danke und viele Grüße,
Anna
jetzt hätte ich doch noch eben eine Frage zum Doppelstudium: Wie stehen denn die Chancen, dass dies genehmigt würde? (Unter der Voraussetzung, dass die Bescheinigungen in der Online-Bewerbung eingereicht wurden).
Danke und viele Grüße,
Anna
Liebe Anna,
Wenn Sie die Bescheinigungen beider Fachbereiche einreichen, wird das Doppelstudium in der Regel genehmigt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie die Bescheinigungen beider Fachbereiche einreichen, wird das Doppelstudium in der Regel genehmigt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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