Ich vollende aktuell meinen Bachelor an der Uni Hamburg und habe mich erfolgreich für einen Master an der Uni Hamburg beworben. Für die Immatrikulation wird in der Checkliste ein Nachweis der Krankenversicherung gefordert.
Ich habe mich zu Beginn des Bachelors von der Versicherungspflicht in der GK befreien lassen und bin über meine Eltern privat versichert. Daran soll sich auch im Master nichts ändern.
Online habe ich diese Information gefunden:
"Wenn Sie aktuell an der Universität Hamburg eingeschrieben sind und lediglich Ihren Studiengang oder Ihr Nebenfach/Unterrichtsfach wechseln, müssen Sie zur Immatrikulation nur einen Nachweis der Krankenversicherung einreichen, wenn sich Ihre Krankenversicherung im Zuge des Wechsels geändert hat."
Bedeutet das, dass ich mit meinem Immatrikulationsantrag keine weiteren Nachweise zur Krankenversicherung einreichen muss? Oder muss ich mich (erneut) nachweislich von der Pflicht befreien lassen?