Hallo zusammen,
nachdem ich bereits an der FH erfolgreich studiert und mehrere Jahre gearbeitet habe, möchte ich gern zum Wintersemester wieder studieren und mich in eine andere Richtung entwickeln. Nun habe ich einige Fragen bezüglich Studium und Berufstätigkeit, sodass ich weiß, wie ich mich an der Uni und im Job bewerben kann/soll.
Teilzeit/Werkstudent:
Ist es wichtig für den Studentenstatus, ob ich als Werkstudent oder in Teilzeit angestellt bin? Also wenn ich offiziell über die Firma versichert bin und Abgaben zahle, muss ich dann ein Teilzeitstudium beantragen, wenn ich nicht mehr als 15-20 Wochenstunden arbeite? D.h. für mich im Umkehrschluss, dass ich nur ein Vollzeitstudium aufnehmen darf, wenn ich als Werkstudent angestellt bin.
Teilzeitstudium:
Kann ich im Nachhinein auf ein Teilzeitstudium gehen, auch wenn ich mich bereits erfolgreich auf ein Vollzeitstudienplatz beworben habe? (Mein Arbeitgeber unterstützt mein Studienvorhaben nicht und ich suche nach einer neuen Tätigkeit ergänzend zum Studium. Dazu müsste ich wissen, auf welche Stellen ich mich bewerben kann, wenn ich Vollzeit- oder Teilzeit studiere)
Selbstständigkeit:
Wenn ich beschließe im Studium mich beruflich selbstständig zu machen, geht dies ohne weiteres? Unter Einhaltung der zugelassenen 20 Wochenstunden? Muss man hierfür Nachweise erbringen?
Vielen Dank für die Hilfe oder ggf. Hinweise auf Stellen, an die ich mich mit diesen Fragen wenden kann.
Herzliche Grüße
Lydia
Liebe Lydia,
für welchen Studiengang möchten Sie sich bewerben?
Für die meisten Studiengänge an der Uni Hamburg ist die Beantragung eines Teilzeitstudiums nicht erforderlich. Sie können jederzeit (vor Beginn eines neues Semesters) ein Teilzeitstudium beantragen, immer für dann zwei aufeinander folgende Semester. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ~:text=§ 8.
Die Studiengänge an der Universität Hamburg sind so konzipiert, dass Studierende dem Grundsatz nach die volle Wochenarbeitszeit auf das Studium verwenden sollten. Da aber neben den Fachinhalten auch Kompetenzen wie zum Beispiel die Fähigkeit zu einem konstruktiven Zeit- und Selbstmanagement sowie selbständiges Arbeiten Bestandteile einer höheren Bildung sind, kontrolliert die Universität den tatsächlichen Zeitaufwand, den die Studierenden für ihr Studium oder für das Arbeiten aufwenden nicht.
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht (bspw. Krankenkasse) gelten Sie ab einer bestimmten Höhe der Arbeitszeit (mehr als 19 Stunden) oder des Gehaltes unabhängig von Ihrer Immatrikulation an der Uni Hamburg nicht mehr als Studierende. Dabei spielt die Art der Tätigkeit keine Rolle. Am besten kontaktieren Sie hierzu Ihre Krankenkasse.
Mit besten Grüßen,
BK
für welchen Studiengang möchten Sie sich bewerben?
Für die meisten Studiengänge an der Uni Hamburg ist die Beantragung eines Teilzeitstudiums nicht erforderlich. Sie können jederzeit (vor Beginn eines neues Semesters) ein Teilzeitstudium beantragen, immer für dann zwei aufeinander folgende Semester. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ~:text=§ 8.
Die Studiengänge an der Universität Hamburg sind so konzipiert, dass Studierende dem Grundsatz nach die volle Wochenarbeitszeit auf das Studium verwenden sollten. Da aber neben den Fachinhalten auch Kompetenzen wie zum Beispiel die Fähigkeit zu einem konstruktiven Zeit- und Selbstmanagement sowie selbständiges Arbeiten Bestandteile einer höheren Bildung sind, kontrolliert die Universität den tatsächlichen Zeitaufwand, den die Studierenden für ihr Studium oder für das Arbeiten aufwenden nicht.
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht (bspw. Krankenkasse) gelten Sie ab einer bestimmten Höhe der Arbeitszeit (mehr als 19 Stunden) oder des Gehaltes unabhängig von Ihrer Immatrikulation an der Uni Hamburg nicht mehr als Studierende. Dabei spielt die Art der Tätigkeit keine Rolle. Am besten kontaktieren Sie hierzu Ihre Krankenkasse.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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