Hallo,
ich habe mich bereits im März für den Masterstudiengang International Business & Sustainability beworben. Leider habe ich erst vor wenigen Wochen den Mater Public & Non-Profit Studien entdeckt, der viel mehr meine Interessen abbildet und den ich viel lieber studieren möchte.
Gibt es irgendeine Möglichkeit sich auch für diesen Master zu bewerben und die andere Bewerbung gänzlich zu löschen?
Oder muss ich nun mit einer Bewerbung bis zum nächsten Jahr warten?
Ich kann die Regel, dass man sich nur für ein Masterprogramm bewerben kann, grundsätzlich verstehen aber muss das auch bei Bewerbungsfristen gelten, die so weit auseinander liegen? Das finde ich wirklich sehr schade.
Beste Grüße
Romy
Hallo Romy,
das ist kein Problem. Wir können Ihre Bewerbung für den Masterstudeingang International Business & Sustainability wieder öffnen, dann können Sie sie löschen und sich für den anderen Master bewerben.
Sollten Sie für International Business & Sustainability zugelassen worden sein, senden Sie uns bitte eine Verzichtserklärung mit der Bitte um Öffnung Ihrer Bewerbung über das folgende Kontaktformular: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Sollten Sie abgelehnt worden sein, senden Sie uns bitte auf dem gleichen Weg die Bitte um Öffnung der Bewerbung zusammen mit einer Bestätigung, dass Sie zur Kenntnis genommen haben, dass Sie nicht am Nachrückverfahren teilnehmen werden, wenn Ihre Bewerbung geöffnet wird und eine Bestätigung, dass Sie gegen die Ablehnung keine rechtlichen Schritte einlegen werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
das ist kein Problem. Wir können Ihre Bewerbung für den Masterstudeingang International Business & Sustainability wieder öffnen, dann können Sie sie löschen und sich für den anderen Master bewerben.
Sollten Sie für International Business & Sustainability zugelassen worden sein, senden Sie uns bitte eine Verzichtserklärung mit der Bitte um Öffnung Ihrer Bewerbung über das folgende Kontaktformular: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Sollten Sie abgelehnt worden sein, senden Sie uns bitte auf dem gleichen Weg die Bitte um Öffnung der Bewerbung zusammen mit einer Bestätigung, dass Sie zur Kenntnis genommen haben, dass Sie nicht am Nachrückverfahren teilnehmen werden, wenn Ihre Bewerbung geöffnet wird und eine Bestätigung, dass Sie gegen die Ablehnung keine rechtlichen Schritte einlegen werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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